Wien. Das österreichische Parlament hat nach hitziger Debatte eine weitere Asylrechtsverschärfung verabschiedet. Konkret geht es um eine Erschwerung des Familiennachzugs, der vorläufig Aufgenommenen künftig erst nach einer Wartefrist von drei Jahren möglich ist. Außerdem wird das Asylrecht grundsätzlich nur noch auf drei Jahre befristet gewährt. Darüber hinaus behält sich die Wiener Regierung künftig eine Notstandsregelung vor, mit der das Recht auf ein Asylverfahren in Österreich faktisch aufgehoben werden kann, wenn es die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit erforderlich machen. „Flüchtlinge“ sollen dann schon an der Grenze zurückgewiesen werden.
Die Regierung begründet die drastische Einschränkung des Asylrechts mit den fast 90.000 Asylanträgen, die im letzten Jahr in Österreich registriert wurden. Eine ähnlich hohe Zahl wäre für das Land nicht verkraftbar, argumentiert die Regierung.
Unterdessen hat die Tiroler Landespolizei das geplante „Grenzmanagement” am Brenner präsentiert. Demnach soll es drei Kontrollpunkte auf der Autobahn und einen auf der Landstraße geben. Außerdem wird ein fast 400 Meter langer Zaun errichtet. Eingehendere Grenzkontrollen soll es aber nur geben, wenn Italien ankommende Asylsuchende zu Tausenden nach Norden durchwinken und damit an der Grenze eine mit dem letzten Herbst vergleichbare Situation eintreten sollte, erklärte der österreichische Innenminister Sobotka. (mü)
[…] Österreich verschärft Asylrecht: Notstandsregelung ermöglicht künftig Grenzschließung […]
[…] Österreich verschärft Asylrecht: Notstandsregelung ermöglicht künftig Grenzschließung […]
Die österreichische Regierung hat wenigstens schon etwas dazugelernt – die deutschen Kollegen dagegen sind schwer von Begriff und verstehen sich nur darauf, gegen Wähler zu hetzen, von denen sie nicht gewählt werden. Und das werden zur Freude der Denkenden, welche einfältige Politiker mit ihren hohlen Parolen nicht beeinflussen können, immer mehr im Lande.