Berlin. „Die Bundesregierung will alle Verurteilungen nach dem früheren Homosexuellenparagraphen 175 des Strafgesetzbuches aufheben und eine kollektive Entschädigung für die Opfer dieser Verurteilungen leisten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte am Mittwoch an, sein Haus werde einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen“, berichtet die F.A.Z.
Der Paragraph 175 StGB bildete in der Bundesrepublik Deutschland den Straftatbestand homosexueller Handlungen ab, die damals gefällten Urteile sind bis heute unverändert gültig, vor 16 Jahren hatte der Deutsche Bundestag aber sein Bedauern gegenüber den Verurteilten ausgedrückt.
Nach Schätzungen wurden bis 1969, als eine Milderung des Paragraphen durchgesetzt wurde, rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, bis zur völligen Aufhebung des Paragraphen 1994 kamen weitere 3.500 Urteile hinzu.
„Der Bundesrat hatte schon im vergangenen Jahr in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die verurteilten Homosexuellen zu rehabilitieren, und hatte die Aufhebung der Urteile als vorrangige Maßnahme verlangt.“ (F.A.Z.). Bundesjustizminister Maas verlautbarte nun, die Formulierung des entsprechenden Gesetzentwurfes werde in nächster Zeit ausgeführt, ebenso die Ausarbeitung eines daraus resultierenden Entschädigungsanspruches. Er fuhr fort: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. (…) Der Paragraph 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht.“ Ob mit dieser Auslegung nicht in Jahrzehnten auch über Maas’sche Gesetzesvorhaben geurteilt werden wird, sei dahingestellt. (sp)
Hat dieser Popanz sonst noch andere Probleme?! Der wird ebenfalls abgewählt 😉
Man sollte die Väter des Grundgesetzes zur Zahlung der Entschädigungsansprüche heran ziehen, haben diese doch tatsächlich den Paragraphen 175 des alten NahtSie-Stafgesetzbuches in die neue Verfassung(?) übernommen. Da diese Herren sich inzwischen aus dem Staub, sorry, in Staub verwandelt haben, ist da nichts mehr zu holen. Also bleibt die Sache einmal wieder an den Nachkommen hängen, an uns, den Steuerzahlern.
Sicher war der §175 ein schlimmer, und es ist gut, dass er abgeschafft wurde.
Für problematisch halte ich aber, wenn man glaubt, nachträglich Urteile, die nach einem nunmal so existiert habenden positiven Recht ordentlich ergangen sind, aufheben und kompensieren zu sollen.
Hier wird so getan, als gäbe es völlig ahistorische, immergültige Werte, nach denen sich die Rechtsprechung auch rückwirkend ausrichten müsse. Und diese Werte sind die heutigen ! Das ist doch eine ziemliche Verabsolutierung des heutigen Zeitgeistes !
Ich meine, man muss akzeptieren, dass es zu anderen Zeiten andere sozial gültige Werte und Gesetze gegeben hat – auch wenn man die heute wirklich ablehnt. Man kann doch nicht alles, was man heute für falsch hält, für alle vergangenen Zeiten nachträglich korrigieren.
Naja – wiedermal 100% Gesinnung, 0% Verstand – wir kennen das.
Deutschland hat die Politiker, die es gewählt hat, Maaß, Roth, Hofreiter, Volker Beck, Stegner, Gabriel, Gauck, Merkel, usw.
An welchen Symptomen könnte man denn sonst die exorbitante
Verblödung der Deutschen erkennen wenn nicht an ihren Politclowns ?
Ob mit dieser Auslegung nicht in Jahrzehnten auch über Maas’sche Gesetzesvorhaben geurteilt werden wird, sei dahingestellt. (sp)
…
Vielleicht wird das keine Jahrzehnte mehr dauern.
Der Unrechtscharakter der Strafbewehrung und -verfolgung freier Meinungsäußerungen sollte zunehmend jedem klar sein.
Sühnezahlungen gehören zur Tradition der BRD, daher ist es nur konsequent wenn den Opfern des § 175 StGB Entschädigungen bezahlt werden.
Er fuhr fort: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat…“
Ausarbeitung eines daraus resultierenden Entschädigungsanspruches.
Der Staat hat Schuld auf sich geladen.
Der Staat läd Schuld auf sich.
Der Staat wird Schuld auf sich laden.
Entschädigungsansprüche !!???????????