Magdeburg. Die AfD in Sachsen-Anhalt spricht sich für eine Liberalisierung des Waffenrechts aus. Landeschef André Poggenburg will die Forderung seines Landesverbandes auch in das Parteiprogramm einbringen, meldet der MDR.
Poggenburg konstatierte eine bürokratische Drangsalierung und Kriminalisierung von Waffenbesitzern in Deutschland. Doch nur durch eine Lockerung des Waffenrechts könnten sich Bürger besser vor Unrecht schützen und sich gegebenenfalls wehren, so Poggenburg weiter. Zudem sprach er sich dafür aus, den Kleinen Waffenschein abzuschaffen. Der Kleine Waffenschein berechtigt nur zum Erwerb von Schreckschußpistolen. Der Landeschef von Sachsen-Anhalt sprach sich deutlich gegen jede weitere Verschärfung des Waffenrechts aus, wie es nach den Terroranschlägen von Paris von der EU-Kommission gefordert wurde. „Eine Verschärfung des Waffenrechts macht die Bürger wehrlos, an unserem Waffenrecht gibt es aber in dieser Beziehung nichts mehr zu verschärfen. Die Bürger sind schon komplett wehrlos gemacht.“
Erst am 7. März hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei Jägern und Schützen für Aufregung gesorft: die Richter in Leipzig hatten zwei Jägern das Bedürfnis zum Besitz halbautomatischer Schußwaffen mit auswechselbaren Magazinen abgesprochen. Dies käme einem faktischen Verbot der zur Jagdausübung notwendigen Waffen gleich: Behörden müßten bei bestehenden Eintragungen in die Waffenbesitzkarte diese aufheben, Händler dürften derlei Waffen nicht mehr an Jäger verkaufen und es entstünde eine massive Rechtsunsicherheit. Jagd- und Schützenverbände laufen Sturm gegen die Entscheidung. (ag/sp)
Im Grundgesetz ist die Selbsthilfe für alle verankert, und da gibt es keine Einschränkungen der Mittel, aber es wäre typisch Deutsch, wenn Personen berechtigt den Deutschen Staat schützen und anschließend von diesem Staat wegen illegalen Waffenbesitz im Knast landen. Nach meiner Ansicht gibt es auch in den Behörden, die amtlich Waffen lagern und bewachen, verschiedene Personen, die sich der Brisanz der derzeitigen Situation bewusst sind.
Das wehrlos machen bezieht sich nicht nur auf das Waffenrecht.
In der 1. Klasse meines Sohnes befinden sich 2 Flüchtlingskinder, diese sind älter als die restlichen Kinder.
Es wurde ein deutscher Mitschüler gewürgt und 7 jährige Mädchen von ihnen getreten geschubst und Achtung, mehrfach unsittlich begrapscht.
Die Eltern haben sich beschwert aber Angst die Sache öffentlich zu machen um nicht als Nazis hingestellt zu werden.
Ich wohne im bösen „Nazidorf Tröglitz“.
Die ewige hetze der Medien und die Belagerung des Ortes durch Reporter und Nazijäger die den Leuten im Ort an jeder Ecke auflauerten ein Mikro vor die Nase hielten und ihnen rechte Hetze unterstellten hat gefruchtet.
Die Leute sind nun auch verbal wehrlos.
Man liest in den Medien das die Flüchtlinge im Ort sind, sich super Anpassen und die Aufregung der bösen Hetzer nur heiße Luft war.
Als deutscher ist man unseren dankbaren Gästen mittlerweile komplett ausgeliefert, und am Verhalten der Kinder erkennt man die Einstellung der Eltern.
Ich würde mich gern persönlich bei Frau Merkel bedanken für diese Bereicherung.
Der Wehrlosmachung ist auch außerhalb des Waffenrechts ein Plan für die Deutschen – es scheint zumindest so. Halten wir uns also nicht an diesem Teilbereich auf, dies ist nur die Spitze des Eisberges. Bedenkt die Indoktrinierung unserer Kinder bzw bereits von uns selbst seit Jahrzehnten, z.B. daß jegliche zwischenmenschliche Konflikte einzig und allein mit „reden“ und „nachgeben“ gelöst werden darf, soll und kann, und daß jegliche körperliche Auseinandersetzung, und sei es aus Gegenwehr, etwas Böses ist.
Verwundert es dann, daß es sie zuhauf gibt, diese „Schlafschafe“? Eigentlich nicht.
Dann weckt sie auf! Texte, Bilder ausdrucken, verteilen, aufkleben, aufhängen,… Aufklärung tut Not.
Und wen wecken Sie auf?
Recht wird nicht gegeben, auch nicht von der AfD; Recht kann man sich nur nehmen. Das gilt ganz besonders für das Recht auf Selbstverteidigung. Wer hätte Cassius und Brutus, Hermann dem Cherusker oder Wilhelm Tell das Recht zur Befreiung des Volkes geben sollen, wenn nicht als sittlich unerlässliche Berater einige vertrauenswürdige, lebenserfahrene und sachkundige Mitbürger?
…sorry, der kleine Waffenschein berechtigt zum „führen“ von mit „PTB im Kreis“ gekennzeichneten Schreckschusswaffen – der „Erwerb“ ist (noch?) für jede Person ab 18 Jahren möglich.
Karin, der Erwerb ist zwar ab 18 Jahren möglich, aber zum mitführen der Schreckschußwaffe, brauchst Du einen kleinen Waffenschein.
@Reiner
…habe ich etwas anderes geschrieben ?
Meine Aussage betrifft den Artikel oben, Zitat: „Der Kleine Waffenschein berechtigt nur zum Erwerb von Schreckschußpistolen.“
…und diese Aussage ist eben NICHT richtig !
Wenigstens eine Partei, die bereit ist sich mal ein wenig in die Nesseln zu setzen. Hoffentlich mit Erfolg. Irgendwann. Denn mit den Megaschaaaafen, die die heute real existierenden Deutschen sind, muß man ja schon froh sein, daß die sich nicht freiwillig zum Schächten anbieten… 😥