Schallende Ohrfeige: Richterbund kritisiert die EU-Kommission wegen TTIP scharf

6. Februar 2016
Schallende Ohrfeige: Richterbund kritisiert die EU-Kommission wegen TTIP scharf
International
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Foto: Symbolbild

Berlin. Während die Politik daran festhält, das unter Ausschluß der Öffentlichkeit ausgehandelte transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) durchzudrücken, mehren sich die kritischen Stimmen. Jetzt hat sich der Deutsche Richterbund (DRB) mit einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt und bezeichnet den von ihr geplanten „öffentlichen Investitionsgerichtshof” als rechtswidrig und zudem überflüssig.

Der „Investitionsgerichtshof“ ist ein Alternativvorschlag zu den heftig kritisierten Schiedsgerichten, die im geplanten Freihandelsabkommen TTIP vorgesehen sind. Im Endeffekt ändert sich dadurch wenig gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Konstrukt: Multinationalen Konzernen soll die Möglichkeit gegeben werden, Staaten verklagen zu können, wenn Verbraucher-, Umweltschutz- oder Arbeitnehmerrechts-Gesetze die Profitaussichten der Unternehmen schmälern. Der „öffentliche Investionsgerichtshof” (ICS) der Kommission soll nun praktisch dieselben Befugnisse haben wie die ungeliebten Schiedsgerichte.

Im Schreiben des Deutschen Richterbundes heißt es dazu gleich eingangs: „Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.” Es sei schlicht falsch, daß die bestehende Rechtslage ausländischen Investoren nicht genug Schutz biete.

Mit dieser Argumentation gehen die Richter ans Eingemachte. Die Juristen lassen darüber hinaus auch keinen Zweifel daran, daß sie jedwede bürokratische Einmischung in die Belange der Justiz grundsätzlich für fragwürdig halten: „Der Deutsche Richterbund hat erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts.”

Und weiter: „Durch das ICS würde nicht nur die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten eingeschränkt, auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union würde geändert werden. Für eine solche Änderung durch die Union gibt es nach Ansicht des Deutschen Richterbundes keine Rechtsgrundlage.” Auch die Kernforderung im Schreiben des Richterbundes ist deshalb nur konsequent: „Der Deutsche Richterbund fordert den deutschen und den europäischen Gesetzgeber des Weiteren auf, den Rückgriff auf Schiedsverfahren im Bereich des internationalen Investorenschutzes weitgehend einzudämmen.”

Stellungnahmen zu den an Deutlichkeit schwer zu überbietenden Klarstellungen des Richterbundes liegen bislang weder vom Bundeswirtschaftsministerium noch von der EU-Kommission vor. (mü)

 

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