Asylunterkunft: Verwaltungsgericht Hamburg stoppt städtischen Bau

21. Dezember 2015
Asylunterkunft: Verwaltungsgericht Hamburg stoppt städtischen Bau
National
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Der Hamburger Senat hat mit seinen Plänen für eine neue Asylunterkunft eine Niederlage erlitten. Unlängst stoppte das Verwaltungsgericht Hamburg die Errichtung einer solchen Immobilie.

Die geplante Behausung für knapp 1.000 sogenannte „Flüchtlinge“ sollte in einem Wohngebiet im Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt entstehen. Doch Bürger, die ebenfalls dort ihre Häuser bauen wollen, konnten das Vorhaben der Stadt nun per Eilantrag stoppen. Das Gericht teilt die Auffassung, daß eine Asylantenunterkunft in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig sei. Denn laut Bebauungsplan soll das Gelände nur als ebensolches genutzt werden.

Gero Tuttlewski, Anwalt der Kläger, sagte gegenüber shz.de, daß das Verwaltungsgericht damit erstmals anerkannt habe, daß von solchen „Flüchtlingsquartieren“ ein erhebliches Störpotential ausgehe. „Die Anordnung einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in einem reinen Wohngebiet dürfte danach generell rechtswidrig sein“, so Tuttlewski weiter. (ag)

 

Bildquelle: flickr/metropolico.org

2 Kommentare

  1. Cerberus sagt:

    Sollten die Richter etwa die Befürchtung hegen, daß in ihren Villen-Wohnsitz sonst auch dort die „Flüchtlinge“ einziehen???

  2. Deutscher Patriot sagt:

    Toll, ein Mini-Erfolg. Und das wird es auch bleiben. Präsidenz-Fall? Mitnichten.

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