Keine Notwehr: Hausbesitzer wegen tödlichem Schuß auf Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt

18. Dezember 2015
Keine Notwehr: Hausbesitzer wegen tödlichem Schuß auf Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt
National
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Foto: Symbolbild

Hannover. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hannover hat einen Hausbesitzer wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, da er einen Einbrecher erschoß. Das Gericht sah keine Notwehrsituation gegeben.

Der 41jährige Hausbesitzer hatte im Sommer des Jahres drei Einbrecher bemerkt und war ihnen mit seiner Pistole entgegen getreten. Als die Männer die Flucht antraten, gab er den Schuß ab. Ein 18jähriger Moldawier erlag seiner Schußverletzung im Krankenhaus. Laut Richter und Staatsanwaltschaft lag jedoch keine Notwehrsituation vor, da der Schütze Bassam A. hätte erkennen müssen, daß die Einbrecher flohen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat angekündigt, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen, schreibt „Spiegel Online“. (ag)

 

2 Kommentare

  1. vratko sagt:

    So, sollen wir also zuschauen, wie die Einbrecher aus aller Herren Länder in aller Ruhe unsere Wohnungen ausräumen?? Ein Staat, der weder willens noch in der Lage ist, seine Grenzen und sein Volk vor Ungemach zu schützen, existiert schlicht und einfach nicht mehr, für was zahlen wir noch fette Steuern? Es sind nichts als Strafabgaben, um unser Deutsches Volk auf immer und ewig im Schuldturm festzuhalten!!! Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie skrupellos der nicht existierende Rumpfstaat sein Volk allen Verbrechern und Mördern dieser Welt ausliefert und uns dabei noch beleidigt und verhöhnt. Ja, wir sind gleichzeitig eingesperrt und ausgeliefert!!! Der Artikel zu diesem ungeheuerlichen Vorfall muß der Aufmacher und der Leitartikel in der Februar-Ausgabe werden!!!!

  2. francomacorisano sagt:

    Was macht ein Moldawier in Deutschland???
    Ist er nur zum Klauen gekommen???

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