Justiz: Gericht hebt Verfügung gegen anti-Familienschutz Theaterstück „Fear“ auf

17. Dezember 2015
Justiz: Gericht hebt Verfügung gegen anti-Familienschutz Theaterstück „Fear“ auf
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen das Theaterstück „Fear“, das an der Berliner Schaubühne aufgeführt wird, aufgehoben. Gegen das Stück hatten zwei Familienschützerinnen geklagt, die darin als „Zombies“ verunglimpft werden.

Hedwig Freifrau von Beverfoerde (CDU) und Beatrix von Storch (AfD), die sich beide im Rahmen der „Demo für alle“ gegen gleichgeschlechtliche Ehen und die Frühsexualisierung von Kindern engagieren, sind damit juristisch gescheitert. Das Gericht folgte nicht ihrer Argumentation, wonach beide in dem Theaterstück in ihrer Menschenwürde verletzt würden. Die beiden Frauen werden in den Aufführungen auf eine Stufe mit dem Attentäter Anders Behring Breivik und der mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe gestellt. Außerdem wird zur Vernichtung der als „Zombies“ bezeichneten Frauen aufgerufen.

Wie die Anwälte der Schaubühne darlegten, seien die „Zombies“ lediglich „Haßgedanken“, wie sie bei Pegida-Demonstrationen und der AfD zu finden seien.

Von Beverfoerede und von Storch waren nach Beginn der Aufführungen Opfer von Anschlägen durch unbekannte Täter geworden. Die Wagen von beiden Frauen waren Ende Oktober und Anfang November in Brand gesteckt worden. (ag)

Ein Kommentar

  1. Der Rechner sagt:

    Das Bauerngericht in Berlin wird wohl kaum letztinstanzlich sein.

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