Berlin. An der bundesdeutschen Zuwanderungsfront herrscht das nackte Chaos. Niemand weiß, wie viele und welche „Flüchtlinge“ in den letzten Monaten nach Deutschland gekommen sind. Eine unbekannte Zahl von Neuankömmlingen taucht regelmäßig in die Anonymität ab, eine unbekannte Anzahl wurde nie registriert und hat keine Gesundheitsüberprüfung durchlaufen.
Jetzt will die Bundesregierung versuchen, Ordnung ins Chaos zu bringen, und überprüft verschiedene Verfahren, um die Registrierung der „Flüchtlinge“ zu vereinfachen. Eines davon ist die digitale Flüchtlingskarte, ein Vorschlag des nordsächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Marian Wendt. Nach seinen Vorstellungen sollen alle Stammdaten und Informationen über einen Asylbewerber künftig auf einer Chipkarte gespeichert werden. Jeder „Flüchtling“ soll bei der Einreise künftig eine solche Karte bekommen, auf der außer einem Bild auch Name und Registrierungsnummer aufgedruckt sind. Auf dem Chip sollen außerdem Fingerabdrücke, Hinweise zur Herkunft, Familienstand, Ausbildung sowie Daten der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung und Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung gespeichert werden. Zugriff auf die Karte sollen alle zuständigen Behörden haben – das Bundesamt für Migration, Bundespolizei, Ausländerbehörden in Ländern und Kommunen und die Aufnahmeeinrichtungen.
Wendt ist davon überzeugt, daß die Karte ein echter Fortschritt wäre: keine Mehrfachregistrierungen mehr, keine Falschidentifizierungen, keine Mehrfach-Asylverfahren. Auch ließe sich mit der Chipkarte ein Überblick gewinnen, wenn ein „Flüchtling“ mehrere Tage nicht in der Unterkunft gewesen sei oder nicht am Essen teilgenommen habe. „Es ist entscheidend, wo sich die Flüchtlinge aufhalten. Für eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber, schnelle Verfahren und zügige Abschiebungen, brauchen wir die Aufenthaltsorte der Personen.“
Während die linke Opposition bereits mauert und auf das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ pocht, hält der CDU-Politiker Wendt Einschnitte für erwägenswert. „Es gibt kein schrankenloses Grundrecht“, argumentiert er und verweist auf das Beispiel Impfen. Man könne niemanden dazu zwingen, aber wenn fünf Asylbewerber in einer Unterkunft die Grippe hätten und man nicht impfe, breche eine Grippewelle aus. Deshalb: „Wenn ein Flüchtling seine Karte verliert, soll er ausgewiesen und das Asylverfahren sofort beendet werden.“
Es könnte, glaubt Wendt zu wissen, zwei Monate in Anspruch nehmen, um die digitale Flüchtlingskarte deutschlandweit einzuführen und alle Unterkünfte mit Software, Lesegeräten und Ausgabestationen auszustatten. Die Kosten veranschlagt er auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Die Flüchtlingskarte soll ein Zuwanderer bis zum Ende des Asylverfahrens behalten. Dann erhält er entweder einen normalen Ausweis oder wird abgeschoben. Wie die ungezählten Tausende vorgeblicher „Flüchtlinge“, die illegal über die grüne Grenze oder auf anderen Schleichwegen nach Deutschland kommen, dazu veranlaßt werden könnten, ihre digitale Chipkarte in Empfang zu nehmen, weiß allerdings auch der CDU-Politiker Wendt nicht zu sagen. (mü)
Außer Spesen nix gewesen. Da will sich wieder wer interessant machen, das ist alles.
Der pubertäre Traum von der technologischen Lösung des Asyl-chaos.
„Es könnte, glaubt Wendt zu wissen, zwei Monate in Anspruch nehmen, um die digitale Flüchtlingskarte deutschlandweit einzuführen und alle Unterkünfte mit Software, Lesegeräten und Ausgabestationen auszustatten?“
Lächerlich – es dauert normalerweise zwei Jahre, bis sowas ausgetestet und fertig ist.
Ist dieser Wendt Lobbyist für Siemens oder IBM?
…
Und Speicherung der persönlichen Daten auf der Chip-karte ist absolut nicht erforderlich – zentrale Speicherung mit Zugriffsmöglichkeit für alle einschlägigen Behörden genügt.
Erfassung und zentrale Speicherung von Fingerabdruck und Asylantennummer genügen, um sowas aufzubauen. Dann können schrittweise andere Informationen dazugegeben werden.
Eine Asylantenkarte die Lichtbild, Namen, Geburtsort und -datum, Körpergröße sowie die Asylantennummer enthält ist ausreichend.
Entscheidend ist, daß mit dem Fingerabdruck Doppelregistrierungen vermieden werden können.