Nürnberg. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU), warf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der Fachmesse „Kommunale“ Totalversagen in der Asylpolitik vor. Weiterhin warnte er in seiner Rede vor Bürgermeistern und Behördenleitern, daß sich aufgrund des Familiennachzugs von „Flüchtlingen“ deren Zahl um das fünf- oder sechsfache vermehren könnte.
So rechne Brandl damit, daß in den nächsten fünf Jahren bis zu 20 Millionen Moslems in der Bundesrepublik Deutschland leben könnten, berichtet die „Bayern-Depesche“. „Wir bekommen damit als Gesellschaft auch ein anderes Gesicht und schauen nur dabei zu“, kritisierte er die Untätigkeit der Politik. Neben wirtschaftlichen Sorgen treibt den CSU-Politiker offenbar vor allem die Angst vor einem eskalieren der sozialen Situation im Land um.
Über Merkels unbegrenzte „Willkommenspolitik“ sagte er: „Wer so agiert, gefährdet nicht nur den sozialen Frieden, sondern riskiert, daß dieses Land mit Karacho gegen die Wand geknallt wird.“ Vor diesem Hintergrund warf er die Frage auf, ob Merkel sich noch an den Amtseid – „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“ – gebunden fühle. (ag)
Das ist kein Versagen. Das ist Absicht!
Gute Erkenntnisse.
Noch hilfreicher wäre es natürlich, wenn Uwe Brandl und viele andere Kritiker der Merkel-Politik einen Blick ins Grundgesetz werfen würden.
Und zwar empfehle ich den Artikel 20a zur Lektüre:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen […] im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Ebenso Artikel 16a:
„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. […]“
Und schließlich Artikel 20:
„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
…
Das heißt, den rechtwidrigen Anordnungen der Bunderregierung und gegebenenfalls der ihr unterstellten Amtsträger braucht niemand Folge zu leisten.
…
Widerstand!
Weg mit dem Merkel-Regime!
Grenzen dicht – Asyltouristen abschieben!
Neuwahlen jetzt!
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