Münchner NSU-Prozeß: Farce um ein Opfer, das es vermutlich gar nicht gibt

5. Oktober 2015
Münchner NSU-Prozeß: Farce um ein Opfer, das es vermutlich gar nicht gibt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Der Münchner NSU-„Jahrhundert“-Prozeß läuft mittlerweile seit fast zweieinhalb Jahren. Aber erst jetzt fiel auf, daß die als Nebenklägerin zugelassene Meral K. vermutlich gar nicht existiert. Der einzige Hinweis auf ihre Existenz ist nämlich ein gefälschtes ärztliches Attest, das der – nach eigenen Angaben – beim Kölner Nagelbombenanschlag verletzte Attila Ö. dem Rechtsanwalt Ralph W. zukommen ließ

Dieser baute darauf seine Nebenklage auf, wußte allerdings über zweieinhalb Jahre hinweg immer neue Ausreden zu präsentieren, warum das angebliche Opfer nicht vor Gericht erschien: einmal war von einem überraschenden Zusammenbruch die Rede, ein anderes Mal war Meral K. in der Türkei. Nun behauptet Anwalt W., der sein Mandat mittlerweile niedergelegt und sich selbst einen Anwalt genommen hat, von nichts gewußt zu haben. Angeblich hat er sogar Strafanzeige gegen Attila Ö. erstattet, von dem er alle Informationen über Meral K. erhalten haben will. Medienberichten zufolge soll ihm Ö. nur ein einziges Mal – zu Beginn des Mandats – seine eigene Mutter als Meral K. präsentiert haben. Andere Medien halten es inzwischen aber auch für denkbar, daß Anwalt W. das Mandat übernahm, ohne seine Mandantin überhaupt je persönlich gesehen zu haben.

Über das Motiv für das Versteckspiel herrscht einstweilen noch völlige Unklarheit: Attila Ö. war für eine Stellungnahme bislang nicht erreichbar. Er läßt sich nicht von W., sondern von einer anderen Kanzlei vertreten, die sich auf eine Schweigepflicht beruft. Das tut auch der Arzt, der seinerzeit Ö´s Attest ausstellte, das demjenigen der möglicherweise erfundenen K. bis auf den Namen gleicht. Vorher berief sich der Mediziner auf ein schlechtes Gedächtnis, wollte sich aber erinnern, am Tag des Nagelbombenattentats nur einen einzigen Patienten behandelt zu haben. Zunächst gab er an, dieser Patient sei weiblichen Geschlechts gewesen. Später wollte er sich auch darauf nicht mehr festlegen.

Auch Rechtsanwalt W. ist für Stellungnahmen offenbar nicht erreichbar. Ihm drohen jetzt berufs- und strafrechtliche Ermittlungen. Darüber hinaus muß er wohl unberechtigt gezahlte Gebühren und Spesen zurückerstatten. Der Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zufolge ahnen andere Prozeßanwälte bereits seit längerem, daß W´s Mandantin gar nicht existiert. Wenn nicht alles täuscht, ist der von zahlreichen Ungereimtheiten umwitterte NSU-Prozeß bald um eine weitere Farce reicher. (mü)

Ein Kommentar

  1. Islamwarner sagt:

    Hm, hat es den NSU überhaupt wirklich gegeben??? Das wird man wohl noch mal fragen dürfen.

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