Berlin. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag überlegt, das Grundrecht auf politisches Asyl für Bürger aus Staaten grundsätzlich auszuschließen, deren Anerkennungsquote bei höchstens ein bis zwei Prozent liegt.
Damit würde der Bereich der „sicheren Herkunftsstaaten“ automatisch an die Anerkennungsquoten im deutschen Asylverfahren angepasst, erklärte der stellvertretende Parteivorsitzende Thomas Strobl gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören. „Das wäre eine gute Lösung für Deutschland und ein Modellfall für die Europäische Union.“ Abgestimmt werden soll über das geplante Maßnahmenbündel offenbar in einer Sondersitzung des Bundestages Anfang Oktober. Auch der Bundesrat könnte damit noch im Oktober grünes Licht für die Grundgesetzänderungen geben.
FDP und Linke kritisierten die Pläne. Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Vorsitzender, sagte dem RND: „Der Plan, Herkunftsländer mit geringer Erfolgsaussicht beim Asylantrag grundsätzlich vom Asylverfahren auszuschließen, bedeutet den Einstieg in die faktische Abschaffung des Asylrechts.“ Wer schnelle Verfahren wolle, brauche dafür keine Grundgesetzänderung. Die Aushöhlung des Asylgrundrechts sei „inakzeptabel“. Ähnlich äußerte sich für die Linkspartei deren designierter Co-Vorsitzender der Bundestagsfraktion, Dietmar Bartsch: „Jede Debatte über eine Einschränkung ist in der aktuellen Situation völlig inakzeptabel.“ Das Asylrecht sei ein hohes Gut, das die Väter des Grundgesetzes bewußt formuliert hätten. Unter Verweis auf den großen Einschnitt ins Asylrecht in den 90-er Jahren meinte Bartsch: „Jeder weitere Versuch der Einschränkung wird den entschiedensten Widerstand der Linksfraktion im Bundestag hervorrufen.“ (lp)
Frau Merkel ist die Rache „Erichs“. Sie betreibt den Untergang Deutschlands.
Wie immer: zu wenig und viel zu spät!
Könnte womöglich der politische Genickbruch für die Mamuschka sein. Hoffen kann man es nur.
Hoffentlich bald.
SOZIALDEMOKRATEN BETREIBEN DEN UNTERGANG DEUTSCHLANDS
Die Union kann planen was sie will, ohne die Zustimmung der SPD wird es nicht gehen. Und laut Informationen der FAZ lehnt die SPD „nach den Worten des Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz strikt ab“.
https://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/spd-chef-sigmar-gabriel-lehnt-asylparagraphen-aenderung-ab-13783727.html
In einer wirklichen Demokratie erfordert eine Grundgesetzänderung eine Volksabstimmung und nicht die Stimme eniger Volksverräter,eine Volksabstimmung über Asyl fürchten die Volksverräter wie der Teufel das Weihwasser weil dann ihre Politik schaden dem deutschen Volk zuzufügen nicht mehr zu machen ist,gerade die Linken spielen sich hier als retter der Demokratie auf es ist der grö0te Treppenwitz der Geschichte
Abgestimmt werden soll über das geplante Maßnahmenbündel offenbar in einer Sondersitzung des Bundestages Anfang Oktober?
Eine Frechheit sondersgleichen und eine Verhöhnung aller Deutschen!
Wenn es darum geht, Hilfspakete für griechische Steuerhinterzieher zu verabschieden, dann kann der Bundestag die Parlamentsferien unterbrechenen. Aber jetzt – da es um die Abwehr von Gefahren von Deutschland geht, soll das bis Ende Oktober dauern?
Warum nicht sofort?
Warum nicht schon im Juli, als das katastrophale Ausmaß der Asylantenflut bereits sichtbar war?
Das Recht auf Asyl gehört m. E. komplett abgeschafft – Deutschland ist nicht das Sozialamt der ganzen Welt: Asylbetrug macht uns arm. Ende der Durchsage.
So etwas kann allenfalls eine Zwischen- und Notlösung sein. Und Not liegt ja ohne Zweifel vor.
Wesentlich wichtiger wäre aber eine spürbare Verminderung der Leistungen für Asylbewerber. Das würde 95% des Zustroms aus Südosteuropa beenden – da 99% dieser Leute einfach nur Wirtschaftsmigranten sind und keine wahren Flüchtlinge. Nur tatsächliche Flüchtlinge würden noch kommen.
Eine andere – ebenso begrüßenswerte – Folge wäre, daß die tatsächlichen Flüchtlinge in Syrien keinen Grund mehr hätten, aus der Türkei, Griechenland, Italien etc. ins gelobte Land nach Deutschland zu reisen.
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Und wenn man sowieso eine grundgesetzändernde Mehrheit braucht, dann könnte man auch gleich dem Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schreiben, daß Erwägungen hinsichtlich der Zumutbarkeit massenhaften Auftretens von Scheinasyl und der Ablenkung von Asylantenströmen auf andere Länder im Sinne des Wahrung des Menschenrechts der Deutschen auf ein deutsche Heimat legitime Erwägungen sind bei der Festlegung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der „menschenwürdige Lebensunterhalt unter Zugrundelegung der Lebensverhältnisse in (im freien Teil) Deutschland(s)“ kann nicht der alleinige Maßstab sein.
Ein Zustand, in dem sich Deutschland ducr im internationalen Vergleich viel zu großzügige Leistungen für Asylbewerber selbst zum Asylmagneten Nr. 1 macht, ist für die Deutschen in Deutschland unzumutbar. Denn er führt über kurz oder lang zu einer Anglöeichung der Lebensverhältnisse in Deutschland an die in den Herkunftsländern der Asylbewerber.
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Für alle Bundestagsabgeordneten und Gutmenschen zum Mitschreiben:
1. Unter den gegebenen Bedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ist es für mehrere Milliarden Menschen auf diesem Erdball ein gutes Geschäft, sich in Deutschland um Asyl zu bewerben. Die 1000 bis 5000 Euro Schleuserkosten hat man – jedenfalls rechnerisch – nach ein paar Jahren wieder reingeholt. Und was ein gutes Geschäft ist wird auch gemacht – besonders wenn es sich ‚mal ‚rumgesprochen hat wie’s geht.
2. Man kann nicht die Probleme dieser Welt lösen, indem man alle Ausländer nach Deutschland kommen läßt. So kann man Deutschland nur kaputt machen.
Das Asylrecht muß komplett abgeschafft werden. Es ist ein Monstrum und hat in einem Verfassungsgesetz nichts verloren.