Bundesverfassungsgericht stoppt Betreuungsgeld: Gesetz liegt nun im Ermessen der Länder

21. Juli 2015

Karlsruhe. Das Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, urteilten die Richter. (lp)

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