Behörden: AfD wird nach wie vor nicht vom Verfassungsschutz beobachtet

10. Juli 2015
Behörden: AfD wird nach wie vor nicht vom Verfassungsschutz beobachtet
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Alternative für Deutschland (AfD) ist aktuell kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).

Dies teilte die Behörde auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit. Im Verfassungsschutzbericht 2014 sei die AfD nicht beschrieben, hieß es in der Antwort des BfV. „Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gelten hohe rechtliche Hürden“, so die Auskunft. Damit hat sich an der Bewertung der Partei nichts geändert: Bereits vor über einem Jahr erklärte der Verfassungsschutz, daß die Partei kein Beobachtungsobjekt sei. Nachdem Mitbegründer Bernd Lucke die Partei kürzlich verlassen hatte, erhoben zahlreiche mit ihm ausgetretene Ex-Mitglieder den Vorwurf, die Partei sei nach rechts gerückt. (lp)

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