Berlin. Der Verfassungsschutz soll eine Straftat vertuscht und Islamisten mit Geld ausgestattet haben – diesen Vorwurf erhebt Irfan Peci, ein ehemaliger Islamist und V-Mann in seinem neuen Buch. Der „Stern“ und das ZDF berichten über die Vorwürfe gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Der ehemalige Deutschland-Chef der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF), die im deutschsprachigen Raum Internetpropaganda für das Islamisten-Netzwerk Al-Qaida gemacht hat, wurde 2009 vom BfV als V-Mann angeworben. Bis in den Herbst 2010 lieferte der Bosnier Informationen über Terrorverdächtige in Berlin, darunter Mitglieder der sogenannten Berliner Gruppe und der Deutschen Taliban Mujaheddin (DTM). Um ihr Vertrauen zu gewinnen, so Peci, habe er „Extrageld“ vom Verfassungsschutz erhalten, das er dann als Spende an einen Kontaktmann von Al-Qaida weitergeleitet habe, so Peci. Sollten sich die Vorwürfe als stichhaltig erweisen, hätte der Verfassungsschutz damit gegen die „Dienstvorschrift für die Beschaffung“ verstoßen, da V-Leute, genau wie die Behörde selbst, sich an Recht und Gesetz halten müssen. Die Unterstützung von Terroraktivitäten durch staatliche Gelder hingegen wäre ein Rechtsbruch.
Peci sagte auch aus, daß er im Sommer 2010 gemeinsam mit Freunden aus der Islamistenszene im Berliner Bahnhof Friedrichstraße einen US-Soldaten zusammenschlug und verletzte. Die Täter konnten entkommen. Pecis V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz sei „nicht erfreut“ gewesen, habe aber dafür gesorgt, daß die Straftat ungesühnt blieb, um die Tarnung des V-Manns nicht zu gefährden: „Dann hat er schließlich gesagt: ‚Ja, das haben wir schon mit der Polizei geklärt. Da haben wir uns unterhalten. Da kommt nichts mehr. Das wird nicht weiter verfolgt‘.“ Nach „Stern“-Recherchen gab es am 2. Juli 2010 im Bahnhof Friedrichstraße eine Gewalttat, die zu Pecis Schilderung passt. In den Akten der Bundespolizei, formal zuständig, gibt es eine entsprechende Vorgangsnummer – genau diese Nummer ist jedoch bei der Berliner Polizei nicht auffindbar. Sie hatte die Ermittlungen zeitnah übernommen. Sollten Informationen auf Druck entfernt worden sein, hätte sich der Verfassungsschutz in diesem Fall der Strafvereitelung schuldig gemacht. (lp)