NPD-Verbotsverfahren: Prozeßvertreter des Bundesrates beklagen Dauer des Verfahrens

23. März 2015
NPD-Verbotsverfahren: Prozeßvertreter des Bundesrates beklagen Dauer des Verfahrens
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Karlsruhe. Im vom Bundesrat beantragten NPD-Verbotsverfahren reagieren die Prozeßvertreter des Länderkammer, die Juristen Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit „zunehmendem Unbehagen“ auf die zwischenzeitliche Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht.

Zugleich wollen sie neues angebliches Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen, wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet. Der Antrag war am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Zur Verbesserung der Prozeßaussichten wurden die Verfassungsschutzbehörden der Länder gebeten, daß die bereits in Karlsruhe eingereichte Materialsammlung „in jedem Falle nochmals fortgeschrieben und aktualisiert“ wird. Man gehe aber davon aus, daß sich Karlsruhe „nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen“ einlasse, „sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber treffen wird, ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des Verfahrens reicht oder nicht“.

Zuletzt hatte der NPD-Prozeßvertreter Peter Richter in einem Schreiben vom 4. März 2015 gegenüber den Karlsruher Richtern unter anderem das Prozedere und die Verläßlichkeit beim Rückzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der Partei problematisiert. Richter gehört mittlerweile selbst als Beisitzer dem NPD-Bundesvorstand an. Eine von ihm nicht ausgeschlossene Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz hatten die Rechtsvertreter des Bundesrates ausgeschlossen: „Der Prozeßvertreter der Antragsgegnerin unterliegt keiner nachrichtendienstlichen Überwachung durch Bund und Länder“. (lp)

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