Sittensen. Auch das ist Realität im Rechtsstaat Deutschland – auch wenn sich manchem dabei die Faust in der Tasche zusammenballen mag. Ein gehbehinderter Renter, der in seinem Haus in Sittensen einen Einbrecher erschossen hatte, wurde vom Landgericht Stade des Totschlags für schuldig befunden.
Das Gericht verurteilte den 81 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung, obwohl Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung für einen Freispruch plädiert hatten. Der Mann war im März 2010 von einer fünfköpfigen Albanerbande überfallen worden. Der damals 77jährige konnte an seine Pistole gelangen, mit der er auf die flüchtenden Täter feuerte. Auf der Terrasse des Opfers wurde der 16jährige, schwerkriminelle Labinot S. tödlich im Rücken getroffen. Die übrigen Täter wurden gefaßt und sind inzwischen zu Strafen von dreieinhalb bis vier Jahren verurteilt worden. Ursprünglich hatten Staatsanwaltschaft und Gericht einen Prozeß gegen den Rentner abgelehnt. Erst nachdem die Familie des getöteten Räubers mehrfach Beschwerde einlegte, urteilte das Oberlandesgericht in Celle, es müsse eine Verhandlung geben. Der Vertreter der Nebenklage hatte in dem Verfahren eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert, das Strafmaß aber ins Ermessen des Gerichtes gestellt. Der Fall zeigt: Deutsche Opfer haben in Deutschland schlechte Karten. Ein Mörder mit „Migrationshintergrund“ wäre vermutlich unverzüglich auf Erlebnistherapie ins Mittelmeer verfrachtet worden… (ds)