CDU-Politiker: Strafbarkeit der Werbung für terroristische Organisationen wieder einführen

22. Oktober 2014
CDU-Politiker: Strafbarkeit der Werbung für terroristische Organisationen wieder einführen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Mehrere CDU-Politiker fordern angesichts zahlreicher in Deutschland lebender Sympathisanten der Islamisten-Miliz „Islamischer Staat“ die Wiedereinführung der Strafbarkeit von Werbung für terroristische Vereinigungen.

Der CDU-Vizevorsitzende Thomas Strobl forderte gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“, die bis 2002 geltende Rechtslage bei der Werbung für terroristische Vereinigungen wieder herzustellen. „Durch Youtube und Facebook gibt es heute doch ganz andere Möglichkeiten der Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen als noch vor zehn Jahren“, so Strobl. Solche Werbung solle grundsätzlich verboten sein, unabhängig davon, ob es vorher vereinsrechtliche Verbote durch den Innenminister gegeben habe. Strobl fügte hinzu: „Ich würde es begrüßen, wenn der Justizminister einen ähnlichen Elan bei der Bekämpfung des Terrorismus an den Tag legen würde wie bei der Mietpreisbremse.“ Auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach, bedauerte gegenüber dem Blatt, daß die Union sich mit der SPD nicht auf die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen habe einigen können. „Daß zwar Werbung für den IS-Terror nunmehr strafbewehrt ist, für den Terror von Al-Qaida jedoch nicht, ist nicht plausibel. Beides ist gleichermaßen strafwürdig“, so Bosbach. (lp)

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