Leipzig. Geltenden Gesetzen zufolge sind deutsche Sprachkenntnisse unbedingt erforderlich, um als Ausländer einen deutschen Paß erhalten zu können.
Doch nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, daß Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann erhalten können, wenn sie nicht Deutsch sprechen. Das Fehlen von Kenntnissen der deutschen Sprache muß eine Einbürgerung in die Bundesrepublik nicht grundsätzlich ausschließen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am 5. Juni in Leipzig in mehreren Verfahren.
Damit schlossen sich die Richter des zehnten Senats den Auffassungen ihrer Kollegen vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und beim Oberverwaltungsgericht Münster an. Diese entschieden bereits im Januar 2010 sowie im Jahr 2013, daß das Beherrschen der deutschen Sprache nicht zwingend für eine Einbürgerung erforderlich sei. Das gilt selbst für den Fall, daß die Betroffenen schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben, ohne die erforderlichen Integrationsanstrengungen unternommen zu haben.
Normalerweise müssen Zuwanderer, die in Deutschland eingebürgert werden wollen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Im Staatsangehörigkeitsgesetz wird dies damit begründet, daß Zuwanderer, die nicht richtig Deutsch sprechen, sich in Deutschland auch nicht integrieren, weder im privaten Umfeld noch auf dem Arbeitsmarkt. Eine erfolgreiche Integration wird vom Gesetzgeber aber als unerläßliche Voraussetzung für den Erwerb des deutschen Passes angesehen.
Allerdings: Auch dieser Grundsatz wurde seit der Reform des Ausländerrechts durch die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2000 immer mehr aufgeweicht. Durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird er nun weiter ausgehebelt. Die Richter argumentierten: Man stelle sich vor, da erleide jemand einen Sportunfall und könne nicht mehr sprechen. Dann könne er beim besten Willen auch nicht mehr Deutsch lernen.
Zur Entscheidung standen in Leipzig die Fälle einer Iranerin und einer Türkin, die beide schon über 70 Jahre alt sind, im Ruhrgebiet leben und schon 2008 ihre Einbürgerung beantragt hatten. Da die Frauen, die sich schon seit 20 Jahren in der Bundesrepublik aufhielten, aber trotzdem kein Deutsch sprachen, lehnte die Stadt die Anträge ab. Die Stadt Bochum argumentierte aber stets, die beiden Frauen hätten bereits genügend Zeit gehabt, Deutsch zu lernen, bevor sie zu alt und krank wurden.
Um die Voraussetzung zu erfüllen, genügt in der Praxis meist eine Bescheinigung etwa der Volkshochschule; manchmal müssen die Bewerber auch zeigen, daß sie einen Zeitungsartikel verstehen.
Die Stadt Bochum scheiterte mit ihrer Auffassung schon beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Januar 2010 und zwei Jahre später beim Oberverwaltungsgericht Münster. In der mündlichen Verhandlung am 5. Juni forderte Bochums Rechtsvertreter erneut, daß Versäumnisse aus der Vergangenheit berücksichtigt werden müßten. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte aber, für die Einbürgerungsentscheidung komme es nur auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Antrags an, so die Richter. Frühere Versäumnisse der Antragsteller spielten keine Rolle. Diese Vorschrift hatte der Gesetzgeber übrigens erst 2007 ins Staatsangehörigkeitsgesetz eingefügt. Zu diesem Zeitpunkt wurde Deutschland von einer Großen Koalition aus Union und SPD unter Kanzlerin Merkel (CDU) regiert.
Die beiden höchstrichterlichen Urteile aus Leipzig werden nicht ohne Folgen bleiben. Allein in Bochum sind derzeit über 15 ähnliche Fälle zu entscheiden. Darauf wies eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung während der mündlichen Verhandlung in Leipzig hin – Fälle also, in denen Ausländer einen deutschen Paß erhalten wollen, ohne die deutsche Sprache zu beherrschen, und ohne Aussicht, diese noch zu lernen. In ganz Deutschland dürften es mehrere tausend sein.
Dahinter steht möglicherweise auch politisches Kalkül. SPD, Grüne, Linke und FDP versprechen Migranten im Wahlkampf regelmäßig Entgegenkommen in zentralen Punkten, wie beispielsweise in der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft. Die Wahlergebnisse geben den Parteistrategen recht – doch die Zukunft Deutschlands bleibt dabei auf der Strecke. (ds)
Dann heißt das Urteil doch übersetzt, dass eine Person mit Hauptschulabschluss mit 70 Jahren an der Uni studieren darf, obwohl sie keine Hochschulreife haben, da man ihr in dem Alter nicht vorwerfen kann, die entsprechenden Schulabschlüsse versäumt zu haben. Ein für mich absolut ungeheuerliches Urteil, was die Faulheit notwendige Dinge anzupacken letztlich belohnt.