Tricks mit der Statistik

20. November 2013

Foto: Bundespolizei

Politisch motivierte Kriminalität: Linksradikale Gruppen definieren, was „rechts“ ist und was nicht

In der vergangenen Legislaturperiode war es ein Ritual: Jeden Monat erkundigten sich CDU/CSU und FDP bei der Regierung nach der Zahl „politisch motivierter Straftaten“. Und jeden Monat wollte die Linksfraktion frisches Datenmaterial ausschließlich über die „rechte“ Kriminalität haben. Aus den Antworten wurden Meldungen fabriziert, und so konnte sich der Medienkonsument regelmäßig über den aktuellen Stand der von Rechts- und Linksextremisten, Islamisten sowie extremistischen Ausländern begangenen Straftaten informieren. An dieser Praxis wird sich wohl auch im neu konstituierten Bundestag nichts ändern. Nur daß die FDP mangels Präsenz nicht mehr fragen kann.

Ausnahmslos liegen die „rechts motivierten“ Straftaten weit über den anderen erfaßten Bereichen – so läßt sich die Angst vor der rechten Gefahr immer wieder schüren. Die „Belege“ trudeln jeden Monat neu ein. Im Zahlensalat geht dabei jedoch meist unter, daß das vermittelte Bild völlig schief ist. Der größte Teil der „rechten“ Straftaten sind nämlich sogenannte Propagandadelikte. Es handelt sich um Aussagen, Lieder, Symbole und anderes, das der Gesetzgeber für strafwürdig hält. Rechts gibt es davon vieles, links so gut wie nichts. Das Hakenkreuz ist verboten, Hammer und Sichel sind es nicht, der türkische Halbmond auch nicht. Noch unglaubwürdiger wird die Statistik dadurch, daß seit 2008 auch alle von Unbekannten verübten Propagandadelikte den rechts motivierten Straftaten zugeschlagen werden.

Merkwürdigerweise interessiert sich so gut wie niemand dafür, wie diese Statistik überhaupt zustande kommt. Einige Details sind jetzt doch ans Tageslicht gekommen, durch Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Grünen-Fraktion. Grundsätzlich werden die politisch motivierten Straftaten seit Mai 2001 in einem einheitlichen Meldesystem erfaßt, dem sogenannten „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK).

Mit diesem System schossen die Fallzahlen erst einmal in die Höhe, weil die Erfassungsbasis massiv ausgeweitet wurde. Vorher galten Straftaten erst dann als „politisch motiviert“, wenn sie mit dem Ziel der Systemüberwindung begangen worden waren. Auf dieser Basis konnte man natürlich schlecht Angstkampagnen aufbauen. Die Funktionsweise ist recht simpel: Die Taten werden von den jeweiligen Staatsschutzabteilungen der Polizei registriert und an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) gemeldet, von dort aus gehen sie nach Prüfung weiter an das Bundeskriminalamt (BKA), wo die Daten dann gebündelt werden. Die monatlich veröffentlichten Zahlen sind, wie die Bundesregierung standardmäßig betont, immer nur vorläufig, sie können sich durch Nachmeldungen noch erhöhen.

Senken allerdings kaum einmal. Denn das System sieht nicht vor, den juristischen Fortgang eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens nachträglich in die Statistik einzupflegen. Konkret: Wird zum Beispiel ein „rechtsextremistischer Straftäter“ aus Mangel an Beweisen freigesprochen, oder es stellt sich heraus, daß seine Tat gar nicht politisch motiviert war, hängt es vom Zufall ab, ob die Polizei davon Kenntnis erhält und eine Korrekturmeldung auf den Weg bringt. So gesehen ist das geltende Meldesystem also eine reine „Verdachts“-Statistik. Umso mehr müßte sich die journalistische Aufmerksamkeit auf die Erfassungskriterien richten, denn natürlich kann nicht jeder Staatsschützer nach Gutdünken entscheiden, ob er ein Delikt als „PMK“ erfaßt oder nicht. Tatsächlich gibt es dafür Richtlinien, die von der Innenministerkonferenz bundeseinheitlich festgelegt sind.

Der sogenannte Themenfeldkatalog ist laut Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen „ein rein polizeiliches Arbeitsmittel und als solches als ‚Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch‘ eingestuft“. Dieses Arbeitsmittel habe „die Aufgabe, die Zielrichtung/Motivlage politisch motivierter Taten oder der Täter und die Umstände der Tat zu beschreiben“. Schon das ist ein interessanter Hinweis, bedeutet doch die Geheimhaltung der Erfassungsgrundlagen, daß die interessierte Öffentlichkeit gar keine Chance hat zu beurteilen, wie die Statistik der politisch motivierten Straftaten überhaupt zustande kommt. Die Überprüfung und Weiterentwicklung des Katalogs obliegen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der acht Bundesländer und das BKA vertreten sind.

Was in dem Katalog konkret enthalten ist, wußten die Fragesteller offenbar schon, wollten es aber von der Bundesregierung nochmals bestätigt erhalten. Diese verweigerte aber mit der Begründung des Verschlußsache-Status eine exakte Auskunft. Nach Angaben der Grünen in der Vorbemerkung zu ihrer Kleinen Anfrage besteht der Themenfeldkatalog „aus 22 Oberbegriffen und rund 120 Unterthemen sowie einem sogenannten politischen Kalender, der ebenfalls über 120 Einträge“ enthält. Aus den weiteren Fragen der Partei geht hervor, daß sie die Zweckmäßigkeit zahlreicher Kriterien insbesondere im Hinblick auf links motivierte Straftaten in Zweifel zieht.

Ein pikantes Detail erfährt man ganz am Schluß. Die Grünen fragten die Regierung, ob sie es für sinnvoll hält, bei der Erarbeitung des Themenfeldkatalogs künftig auch die „Zivilgesellschaft“ einzubeziehen. Als konkrete Beispiele nannten sie die linkslastige Amadeu-Antonio-Stiftung und das „antifaschistische pressearchiv und bildungszentrum berlin“ [Kleinschreibung im Original]. Darauf erhielt die Partei eine denkwürdige Antwort: „Die Bundesregierung begrüßt die bereits bestehenden Initiativen der Länder zum Dialog und Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Einrichtungen bezüglich der Erfassung von Haßkriminalität. […] Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem Dialog finden schon heute Eingang in die Erstellung und Überarbeitung polizeifachlicher Arbeitsmittel und Leitfäden durch die zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen.“ Was die Öffentlichkeit über politisch motivierte Kriminalität erfährt, definiert also die linksextremistische Antifa mit.

Eine weitere Anfrage brachte zutage, welch ein Wildwuchs an Datenbanken insbesondere zu „Rechten“ in den letzten Jahren entstanden ist – hauptsächlich begründet mit der NSU-Affäre. Bereits 2007 hat beim BKA die Verbunddatei „INPOL Fall – Innere Sicherheit“ ihren Wirkbetrieb aufgenommen. Sie dient unter anderem Fahndungszwecken und der „Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten, die länderübergreifende, internationale oder erhebliche Bedeutung haben“. Angeschlossen sind neben dem BKA die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei und die Zollbehörden. Nach dem Kriminalistik-Lexikon (2011) enthält sie „Daten aus strafrechtlichen Verurteilungen, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Verdachtsfällen und Personendaten, die einen Bezug zu Aufgaben des Staatsschutzes aufweisen“. Laut Antwort der Bundesregierung enthielt die Datei mit Stand August 2013 fast 90.000 Personen-Datensätze, davon 50.286 aus dem Bereich PMK-Rechts.

Der „Klassiker“ reichte offenbar nicht aus, so daß im August 2012 noch eine zusätzliche „Rechtsextremismus-Datei“ (RED) eingerichtet wurde, mit einem eigens geschaffenen Gesetz als Grundlage. Diese enthält immerhin auch schon Datensätze zu 12.557 Personen. Gespeichert sind dort bei weitem mehr als die üblichen Personendaten, es finden sich darüber hinaus E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Schul- und Berufsabschlüsse, Fahrzeuge, Sprachkenntnisse, Mitgliedschaften in Organisationen und „Netzwerken“, Konzert- und Veranstaltungsbesuche, aufgesuchte Treffpunkte, Kontaktpersonen und einiges mehr – also umfangreiche Dossiers. Zugriff haben BKA, Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD).

Das Besondere an der Datei soll die Möglichkeit sein, die zu den registrierten „Rechtsextremisten“ gespeicherten Daten zu verknüpfen und im Zusammenhang auszuwerten. Laut einer Darstellung des Bundesinnenministeriums können auf diese Weise etwa „Tatorte oder Aufenthaltsorte von Verdächtigen kartenmäßig, graphisch oder auf andere Weise dargestellt und damit räumliche Verteilungen ersichtlich werden“, darüber hinaus können „Beziehungsgeflechte von Verdächtigen visualisiert“ oder „Reiseaktivitäten des rechtsextremistischen Personenpotentials in der Datei nachvollziehbar werden“. Wer in dieser Datei gespeichert ist, dem steht quasi das Kainsmal des „Staatsfeindes“ auf der Stirn.

Beim BKA und anderen Behörden existieren noch eine Anzahl weiterer Datenbanken mit personenbezogenen Daten über „Rechte“ – darunter die „PMK-Rechts Z“ (5.002 Personen), „Gewalttäter rechts“ (1.053 Personen), GAR [= Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus] Fallanalyse (3.757 Personen) und eine Übersicht offener Haftbefehle. Der Politik ist diese Datenlandschaft offenbar auch ein wenig zu unübersichtlich. Deshalb wird gerade mit einem Aufwand von geschätzt 62 Millionen Euro das Großprojekt PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) aus dem Boden gestampft. Darin sollen einige der vorgenannten Datenbanken eingehen, und natürlich soll ein neuer „Qualitätssprung“ erreicht werden – wie immer man das deuten mag.

 

Robert Diehl

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