Berlin. Der Fall ist der Bundesregierung sichtlich peinlich: ihre Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Einstufung der linksextremistischen Gruppe „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung fällt dürftig aus. Zahlreiche Auskünfte wurden verweigert oder als Verschlußsache eingestuft.
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Das US-Außenministerium hatte die Berliner Gruppe im November 2025 wegen mehrerer Angriffe in Budapest (im Februar 2023) als „Foreign Terrorist Organization“ eingestuft. Die Folgen betrafen auch deutsche Organisationen: die GLS Gemeinschaftsbank und die Sparkasse Göttingen kündigten Ende 2025 Konten der Roten Hilfe e. V., die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und rund 14.400 Mitglieder zählt. Die GLS Bank machte nach einem Dialog mit der Roten Hilfe allerdings eine Kehrtwende.
Dabei beschreibt die Bundesregierung die Rote Hilfe durchaus zutreffend: sie unterstütze linksextremistische Straftäter finanziell und politisch mit dem Ziel, das strafrechtliche Abschreckungspotential zu mindern. Die Organisation befürworte „die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung“. Die im Prozeß gegen die sogenannte „Hammerbande“ verurteilte Hauptangeklagte Lina Engel trat im Februar 2024 als Hauptrednerin bei einer Jubiläumsveranstaltung der Roten Hilfe auf.
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Eine Reihe von Fragen ließ die Regierung jedoch unbeantwortet. Das Innenministerium verweigerte Auskünfte zu geldwäscherechtlichen Prüfungen der BaFin bei der GLS Bank – mit Verweis auf das „Staatswohl“ und Verschwiegenheitspflichten. Die entsprechenden Antworten wurden als Geheimsache eingestuft.
Das Netzwerk „Debanking stoppen“ sammelte über 7.500 Unterschriften gegen die Kontokündigungen. Eine der Unterzeichnerorganisationen, die VVN-BdA, erhielt zwischen 2020 und 2024 knapp 14.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Ob extremistische Bezüge zu Rückforderungen führten, ließ die Regierung offen. Auch zur Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit US-Stellen wie FBI oder OFAC gab es keine Auskunft. (tw)
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