Hamburg. Absurder „Rechtsstaat“: eine junge Frau muß für 48 Stunden in den Jugendarrest – weil sie einen verurteilten Vergewaltiger beschimpfte. Vor sechs Jahren, 2020, wurde die damals 15jährige im Hamburger Stadtpark von mehreren jungen Männern mit Migrationshintergrund mißbraucht. Neun Täter wurden verurteilt, einer erhielt eine Jugendstrafe ohne Bewährung.
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Die Frau gelangte über soziale Medien an die Privatnummer eines der Täter und kontaktierte ihn. Nun stand sie vor dem Hamburger Amtsgericht. Die Anklage warf ihr „Haßpostings“ vor. Sie hatte den Mann als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Mißgeburt“ beschimpft und ihm gedroht, er könne nirgendwo mehr hingehen, „ohne auf die Fresse zu kriegen“. Die Frau gab an, aus einem Reflex heraus gehandelt zu haben.
Das Gericht verurteilte sie zu einem Freizeitarrest: die Zeit von Freitagabend bis Sonntagabend muß sie in einer Jugendstrafanstalt verbringen. Der Richter nannte es eine „Unart“, im Internet seinen Unmut loszuwerden. Gegen rund 140 weitere Personen wurde wegen ähnlicher Äußerungen ermittelt. Darunter waren Todesdrohungen, Folterfantasien und Beschimpfungen. Einige Verfahren richteten sich auch gegen empörte Bürger, die Beleidigungen gegen die vorsitzende Richterin des Vergewaltigungsprozesses gepostet hatten. Der Richterverein zeigte sich damals „bestürzt über die unerträgliche Hetze gegen eine Kollegin“ und sprach von einem „gezielten Angriff auf den Rechtsstaat“.
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Viele Bürger können sich dieser Logik nicht anschließen. Denn während vier der Vergewaltiger Bewährungsstrafen erhielten und vier weitere ebenfalls zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bekamen, findet sich nun ausgerechnet diejenige hinter Gittern wieder, die einem Täter ihre Wut ins Gesicht sagte. Die junge Frau besucht derzeit die Schule, um ihren Abschluß nachzuholen, und will Kinderkrankenschwester werden. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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