Stuttgart. Das ist absurd: zehntausende Ausreisepflichtige, die Deutschland eigentlich verlassen müßten, kassieren weiterhin staatliche Leistungen. Die Debatte über diesen unhaltbaren Zustand wurde jetzt durch einen spektakulären Fall aus Baden-Württemberg neu befeuert. Eine syrische Großfamilie mit 20 Mitgliedern hatte in und um Stuttgart zahlreiche Straftaten begangen, darunter versuchter Totschlag. Sechs Familienmitglieder saßen im Gefängnis – dennoch flossen monatlich rund 10.000 Euro Sozialleistungen. Erst im Oktober 2025 verließ der Clan im Rahmen einer kontrollierten Ausreise das Land – eine Abschiebung war zuvor gescheitert.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Steffen Bilger von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Konsequenzen: „Sozialleistungsmißbrauch untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat und muß konsequent bekämpft werden.“
Dazu besteht in der Tat Anlaß: zum 28. Februar 2026 waren bundesweit 235.485 Illegale ausreisepflichtig. 194.131 von ihnen besaßen eine Duldung, 41.354 hatten keine. Unter den Ausreisepflichtigen befinden sich nach Herkunftsländern an erster Stelle Türken (25.652) und Iraker (20.770), gefolgt von Afghanen, Russen und Syrern. Von diesen Personen bezogen Ende 2024 insgesamt über 70.000 Leistungen – allerdings nicht Bürgergeld, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig wird, verliert in der Regel den Bürgergeldanspruch. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht sogar Kürzungen bis zum vollständigen Leistungsausschluß vor. Paragraph 1a erlaubt die Reduzierung auf das „unabweisbar Gebotene“ – etwa Ernährung, Unterkunft und Körperpflege –, wenn Ausreisepflichtige ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Koalition hat nach Angaben Bilgers mit der Abschaffung des Bürgergelds zum 1. Juli 2026 zumindest „erste wichtige Schritte unternommen, um solchen Mißbrauch zukünftig zu erschweren“. Wer Arbeit verweigert oder bei der Identitätsklärung nicht kooperiert, muß mit schnelleren und härteren Kürzungen rechnen. Ein geplantes Rückführungsgesetz sieht unter anderem die Regelausweisung bei schweren Straftaten und dauerhaften Ausreisearrest für Gefährder vor. Zudem sollen Änderungen des Aufenthaltsstatus künftig automatisch an Jobcenter übermittelt werden, damit Leistungen nicht weiterfließen, obwohl der Anspruch erloschen ist. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin