AfD zieht vors Bundesverfassungsgericht: Ist das „Sondervermögen“ grundgesetzwidrig?

31. März 2026
AfD zieht vors Bundesverfassungsgericht: Ist das „Sondervermögen“ grundgesetzwidrig?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die AfD-Bundestagsfraktion will das milliardenschwere „Sondervermögen“ vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Sie kündigte eine abstrakte Normenkontrollklage an. „Die Bundesregierung bricht durch den Mißbrauch des ‚Sondervermögens‘ das Grundgesetz“, sagte der haushaltspolitische Sprecher Michael Espendiller.

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Die AfD begründet den Schritt mit einer Zweckentfremdung der Gelder. Die Haushalte für 2025 und 2026 seien verfassungswidrig, weil Mittel statt für Investitionen „für andere Projekte ausgegeben“ worden seien. Zudem werde die erforderliche Investitionsquote von zehn Prozent im Kernhaushalt nicht eingehalten – dies widerspreche „der im Grundgesetz formulierten Zusätzlichkeit des ‚Sondervermögens‘“.

Hintergrund sind aktuelle Studien zweier Wirtschaftsforschungsinstitute. Danach ist der weitaus überwiegende Teil des „Sondervermögens“ bislang nicht für zusätzliche Investitionen, sondern zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet worden.

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Für eine abstrakte Normenkontrollklage fehlen der AfD-Fraktion im Bundestag sechs Stimmen. Espendiller hofft, „daß es sechs Kollegen der anderen Fraktionen gibt, die jetzt nicht nur Marketing machen, sondern das auch wirklich ernst meinen, die Gelder der Steuerzahler zu schützen, und sich dann anschließen“. Auch die Grünen erwägen eine Verfassungsklage gegen die Mittelverwendung, schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD jedoch aus. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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