Abfuhr für das Denunziantenportal: AfD-Politikerin erringt Teilsieg gegen „Correctiv“

27. März 2026
Abfuhr für das Denunziantenportal: AfD-Politikerin erringt Teilsieg gegen „Correctiv“
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat im Rechtsstreit mit der sogenannten Rechercheplattform „Correctiv“ einen Erfolg errungen. Das Landgericht Berlin gab ihrer Klage statt und untersagte drei Äußerungen. Die Pressekammer des Gerichts verkündete in der Verhandlung allerdings lediglich den Urteilstenor, eine schriftliche Begründung steht noch aus.

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„Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels zeigte sich erstaunt: „Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg.“ Er betonte, der Faktenkern der Recherche sei nicht angegriffen worden, es gehe lediglich um zwei journalistische Wertungen. Huys Anwalt Carsten Brennecke beurteilt die Entscheidung anders: „Wir fühlen uns in unserer Ansicht betätigt, daß Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.“

Im Kern des Verfahrens stand die Frage, ob „Correctiv“-Aussagen als Meinung oder als Tatsachenbehauptung einzuordnen sind. Hintergrund ist der einschlägige Bericht von Januar 2024 über das angebliche „Geheimtreffen“ von Potsdam im November 2023 in Potsdam. Darin soll unter anderem über einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gesprochen worden sein. „Correctiv“ hatte die Veranstaltung mit kriminalistischen Methoden bespitzelt und hatte mit seinen Recherchen wochenlang für Aufregung und Großdemonstrationen gegen die AfD gesorgt. (rk)

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