Mainz. Wieder ein Fall von Gleichschaltung – gegen die AfD ist bekanntlich alles erlaubt. Der Öko-Anbauverband „Bioland“ betreibt offenbar eine systematische Ausgrenzung von Mitgliedern mit AfD-Nähe. Ein interner „Leitfaden zum Umgang mit der AfD“, der vom Oktober 2024 datiert, gibt klare Handlungsanweisungen an hauptamtliche Mitarbeiter. Personen, „die für die AfD eine Funktion ausüben“, sollen demnach nicht als Mitglieder aufgenommen werden. „Bei Mitgliedern, deren AfD-Funktion (Amt, Kandidatur etc.) bekannt wird, sollen Kündigungsmöglichkeiten geklärt werden. Immer in Absprache mit der Rechtsabteilung“, heißt es in dem Papier.
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Betroffen ist bereits der bayerische Öko-Landwirt Mathias Kreiß. Nachdem er im Januar seine Bürgermeisterkandidatur für die AfD bekanntgegeben hatte, kündigte „Bioland“ ihm im Februar kurzfristig den Erzeugervertrag. Nun darf er das begehrte „Bioland“-Logo nicht mehr nutzen.
Noch weiter geht die Anweisung für einfache Parteimitglieder ohne Funktion: „Mitglieder der AfD werden als Verbandsmitglieder nicht aufgenommen, falls diese Information vorher bekannt ist. Die Ablehnung muß ohne Begründung erfolgen.“ Der Verband schweigt auf Anfrage – sowohl zum Fall Kreiß als auch zur Existenz des Leitfadens.
Auf seiner Website gibt sich der Öko-Verband hingegen öffentlichkeitswirksam kämpferisch und warnt vor einer Unterwanderung der Ökolandwirtschaft durch „rechtsextreme“ Gruppierungen. Eine eigene Arbeitsgruppe soll Schutzstrategien entwickeln. Der nun aufgetauchte Leitfaden ist offenbar eine davon. (rk)
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