Berlin. Jacques Baud, Thomas Roeper, die österreichische Journalistin Elsa Mittmannsgruber – und kein Ende. Jetzt wurde dem langjährigen Rußland-Korrespondenten Ulrich Heyen von der Hamburger Sparkasse sein seit den neunziger Jahren bestehendes Konto gekündigt. Das ist auch in Heydens Fall existenzbedrohend.
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Heyden ist bereits der dritte in Rußland lebende deutsche Journalist, dem sein Konto gekündigt wurde. In dem Schreiben, das er am 13. März von der Bank erhielt, ist nur von einer „Überprüfung“ der „Geschäftsverbindungen zu Kunden, die ihren Wohnsitz in Rußland haben“, die Rede. Konkrete Vorwürfe werden nicht erhoben. Ein Mitarbeiter der Sparkasse begründete die Kündigung am Telefon mit den EU-Sanktionen und der Einstufung Rußlands als „Hochrisiko-Land“.
Heyden sieht darin einen Angriff auf die Pressefreiheit. In einem Brief, mit dem er sich direkt an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wendet, schreibt er mit Blick auf Roeper und Alina Lipp: „Daß man ausgerechnet uns drei für Kontokündigungen auswählt und nicht die Moskau-Korrespondenten der Zeit, der FAZ, des ZDF und der ARD, liegt auf der Hand. Wir drei berichten über Rußland mit Verständnis und nicht mit Schaum vor dem Mund.“ „Doch Verständnis paßt nicht zu der von der Bundesregierung geforderten Kriegsertüchtigung. Wie geht das an, Herr Steinmeier?“
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Der Journalist, der für Medien wie den „Deutschlandfunk“, die „Sächsische Zeitung“ und „Freitag“ arbeitete und mehrere Bücher veröffentlichte, fürchtet um seine wirtschaftliche Grundlage. Er lebe ausschließlich von Honoraren deutscher, Schweizer und österreichischer Medien, die auf seinem Sparkassenkonto eingingen. „Was soll ich meinem Großonkel Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld sagen, wenn ich ihn im Himmel treffe?“, fragt Heyden mit Blick auf seinen im Dritten Reich ums Leben gekommenen Verwandten. „Er wird sagen, daß es Mord und Terror gegen Andersdenkende auch in der Nazizeit gab und daß er sich nicht hätte vorstellen können, daß sich so etwas in Deutschland wiederholt.“
Heyden bittet den Bundespräsidenten, sich für die Rücknahme der Kündigung einzusetzen. Die Maßnahme widerspreche „den Grundsätzen der Demokratie und der Pressefreiheit“. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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