Berlin. Kein Einzelfall im zunehmend stromlinienförmiger werdenden Deutschland: gegen die Publizistin Anabel Schunke, eine profilierte konservative Kolumnistin unter anderem der Schweizer „Weltwoche“, ermittelt die Bremer Polizei. Dabei ist die Autorin, die außerdem als Model arbeitet, bislang strafrechtlich nie in Erscheinung getreten. Die Behörde führt die Sache im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“. Schunke selbst spricht von einer Vorverurteilung.
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Auslöser der Ermittlungen ist ein Wortgefecht mit zwei antiisraelischen Influencern. Nachdem Schunke von ihnen als „rechts, Nazi und rassistisch“ beschimpft worden war, konterte sie mit dem Satz: Muslime seien „die eigentlichen Nazis der Neuzeit“. Sie fügte hinzu: „Ihr haßt Juden. Ihr haßt Christen. Ihr haßt euch untereinander.“ Weil danach Drohungen gegen sie eingingen, löschte sie den Beitrag. Doch nicht die Bedroher, sondern ihre Replik interessiert nun die Sicherheitsbehörden.
In einem Schreiben an Schunke beruft sich die Polizei auf das Bremer Polizeigesetz. Darin heißt es: „Gemäß Paragraph 51 Absatz 5 Satz 1 Bremer Polizeigesetz ist die Polizei berechtigt, in den Fällen, in denen bereits Daten zu einer Person vorhanden sind, personengebundene Hinweise, die zum Schutz dieser Person oder zum Schutz der Bediensteten der Polizei erforderlich sind, oder weitere Hinweise, die geeignet sind, dem Schutz Dritter oder der Gewinnung von Ermittlungsansätzen zu dienen, hinzufügen.“ Wer einmal erfaßt ist, bleibe gespeichert und gelte fortan als potentiell gefährlich, kritisiert Schunke.
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Die Polizei Bremen wollte den Vorgang nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies auf die grundsätzliche Praxis, keine Auskünfte über die Speicherung von Daten zu Einzelpersonen zu geben. Betroffene hätten jedoch das Recht, einen Antrag auf Auskunft zu stellen. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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