Berlin. Die Behörden in Deutschland haben 2025 deutlich weniger Ausweisungen verfügt als im Vorjahr. 8.232 Ausländer verloren ihr Aufenthaltsrecht, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht. 2024 waren es noch 9.277 Fälle.
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Die meisten Verfügungen betrafen Menschen aus Georgien. 671 Georgier mußten das Land verlassen, dicht gefolgt von 661 Albanern und 618 Türken. Im Jahr zuvor hatte Albanien mit 923 Fällen die traurige Spitzenposition inne – ein Rückgang um fast ein Drittel.
Eine Ausweisung ist der hoheitliche Entzug des Aufenthaltsrechts. Sie droht Ausländern, die nach behördlicher Einschätzung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, etwa durch Straftaten. Die Betroffenen müssen Deutschland verlassen und erhalten eine Einreisesperre.
Die Ausweisung ist die Vorstufe zur Abschiebung. Erst wenn Betroffene der Verfügung nicht freiwillig nachkommen, kann die Zwangsmaßnahme greifen – vorausgesetzt, die Behörden haben zuvor eine Abschiebungsandrohung ausgesprochen. (rk)
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