Gericht bremst VS aus: AfD darf nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden

27. Februar 2026
Gericht bremst VS aus: AfD darf nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden
National
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Foto: Symbolbild

Köln. Besonders eilig hatten es die Richter nicht: das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt dem Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz stattgegeben. Der Inlandsgeheimdienst darf die Partei bis zu einer endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ einstufen oder behandeln. Auch die öffentliche Verbreitung dieser Einstufung ist der Behörde vorerst untersagt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Gegen den Beschluß kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden.

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Die Kölner Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer differenzierten Bewertung der Partei. Zwar sei es hinreichend gewiß, daß sich innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entwickelten. Doch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, daß ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Damit widerspricht das Gericht der Einschätzung des Verfassungsschutzes, der die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Beobachtung hochgestuft hatte. Die Behörde sah damals den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen als bestätigt an und sprach von einer Verdichtung „zur Gewißheit“.

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Die AfD hatte gegen die Einstufung Klage eingereicht und zugleich einen Eilantrag gestellt. Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab und verzichtete bis zu einer richterlichen Entscheidung auf öffentliche Äußerungen über die Partei als „gesichert rechtsextrem“. Über die Hauptsache selbst wird das Gericht allerdings frühestens in Monaten, wenn nicht Jahren entscheiden – allein für den Eilbeschluß benötigten die Kölner Richter nahezu ein Jahr. (rk)

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