Brüssel/Straßburg. Das Europäische Parlament hat dieser Tage einen neuen Kurs in der Asylpolitik eingeschlagen. Zwei Abstimmungen bescherten den rechten Fraktionen einen Erfolg, den sie sich auf die Fahnen heften können, obwohl sie (noch) nicht die Mehrheit im Parlament stellen. Gemeinsam mit der christdemokratischen EVP, dem europaweiten Zusammenschluß der christdemokratischen Parteien, brachten sie Gesetzesvorhaben durch, die darauf zielen, Abschiebungen künftig zu erleichtern und Asylverfahren zu straffen. Die EVP sucht ihre Mehrheiten zunehmend rechts der Mitte.
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Kern der Neuerungen ist ein erleichterter Umgang mit sogenannten sicheren Drittstaaten. Asylbewerber sollen künftig auch dann dorthin abgeschoben werden können, wenn sie nie zuvor in einem der betreffenden Länder waren. Flankiert wird diese Bestimmung von einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsländer. Sie umfaßt vorerst Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko, Tunesien sowie die Beitrittskandidaten Türkei und Georgien. Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern sollen schneller bearbeitet und öfter abgelehnt werden.
Im rechten Lager ist der Jubel groß. Marieke Ehlers von der Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) sieht einen Trend: „Wir sehen, daß sich die EVP in unsere Richtung bewegt.“ Alessandro Ciriani von der italienischen Regierungspartei „Fratelli d’Italia“ spricht von einem „realistischeren und verantwortungsvolleren Ansatz“ nach Jahren der ideologischen Verkrampfung.
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Die österreichische FPÖ-Abgeordnete Petra Steger zeigt sich zufrieden, daß eine „langjährige FPÖ-Forderung in Erfüllung“ gehe. Sie warnt freilich vor dem Kleingedruckten. Besonders die Ausnahme für Minderjährige und ihre Familien sei „problematisch“, da sie „erhebliche strukturelle Folgerisiken erzeugt“. Familienverbände könnten die illegale Einreise künftig gezielt nutzen, „um daraus resultierende weitreichende Sonderrechte in Anspruch zu nehmen“. Der bürokratische Aufwand bei konstruierten Familienkonstellationen drohe zu explodieren.
Das Hauptproblem liege jedoch in der Rechtsprechung: die „ultra-exzessive und ideologisch aufgeladene Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere des Non-Refoulement-Prinzips“ blockiere Abschiebungen in Drittstaaten. Die EU-Liste dürfe nationale Listen nicht ersetzen, sonst wandere zu viel Kompetenz nach Brüssel ab. Und langfristig müsse die Liste wachsen – auch Syrien und Afghanistan gehörten hinein. (mü)
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