Folgenschweres Urteil des österreichischen Höchstgerichts: Zuzugslawine droht

19. Februar 2026
Folgenschweres Urteil des österreichischen Höchstgerichts: Zuzugslawine droht
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Der Bevölkerungsaustausch an den österreichischen Schulen könnte bald noch einen Zahn zulegen. Dabei kann schon jetzt die Hälfte der Erstkläßler in der Hauptstadt Wien dem Unterricht nicht folgen, weil zuhause nicht Deutsch gesprochen wird. Sprachförderung und sonderpädagogische Betreuung verdrängen zusehends den eigentlichen Lehrstoff. Und es könnte bald noch schlimmer werden. Ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Dezember 2025 könnte den Familiennachzug noch deutlich beleben.

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Der VfGH beendete mit seinem Urteil einen Automatismus, der bisher den Nachzug blockierte, solange ein Aberkennungsverfahren gegen den Asylstatus lief. Jetzt muß das Wiener Bundesverwaltungsgericht jeden Fall einzeln prüfen. Diese Einzelfallprüfung führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die Justiz. Gleichzeitig eröffnet sie tausenden Syrern, gegen die ein Aberkennungsverfahren am Laufen ist, eine neue Perspektive. Von über 8.900 anhängigen Verfahren wurden im Vorjahr nur etwa 1.600 abgeschlossen. Bei diesem Tempo bleibt der Großteil auch 2026 offen.

Und hier schlägt die VfGH-Logik zu. Die Dauer eines Verfahrens wird zum entscheidenden Faktor. Je länger ein Aberkennungsverfahren ohne Entscheidung dauert, desto schwerer wiegt laut VfGH die fortgesetzte Trennung der Familien. Für viele syrische Väter mit oft großen Familien wird daraus ein realistischer Weg, ihre Angehörigen nachzuholen und dann als Familie in Österreich ein Bleiberecht zu „ersitzen“. Mit vier- bis fünfköpfigen Familien ist zu rechnen – das bedeutet tausende neue Zuwanderer, viele davon minderjährig.

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Die Wiener Bundesregierung hat den Familiennachzug zwar bis Ende September 2026 ausgesetzt. Doch diese Verordnung verschiebt Entscheidungen lediglich, verbietet sie aber nicht. Schon jetzt können NGOs und Anwälte unter Berufung auf das VfGH-Urteil Ausnahmen für dringende Fälle erwirken. Nach Auslaufen des Aufschubs im Herbst 2026 dürfte die Flut an Anträgen dann voll einsetzen. Die Folge wäre ein zusätzlicher Menschenstrom, der sich in das längst überforderte österreichische Schulsystem ergießt. (mü)

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