Zähes Tauziehen um Otto-Wels-Saal: Karlsruhe demütigt die AfD

17. Februar 2026
Zähes Tauziehen um Otto-Wels-Saal: Karlsruhe demütigt die AfD
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Die SPD-Fraktion behält ihren traditionellen Sitzungssaal im Reichstagsgebäude. Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt eine Klage der AfD ab, die den Otto-Wels-Saal aus Platzgründen für sich beansprucht hatte. Die Richter erklärten, der Antrag sei unbegründet.

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Die SPD-Fraktion, die im aktuellen Bundestag auf 120 Mitglieder geschrumpft ist, nutzt den Raum weiter, obwohl die AfD mit 151 Abgeordneten nun die größte Oppositionsfraktion stellt. Die SPD argumentierte, sie benötige als Regierungspartei mehr Platz und Nähe zum Koalitionspartner.

Die Karlsruher Richter, die sich den Vorwurf kaum verhohlener Parteilichkeit gefallen lassen müssen, schlossen sich dieser Sichtweise an. In ihrer Begründung schreiben sie: „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfaßt nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal.“ Die Ansicht der AfD, als zweitstärkste Kraft einen Anspruch auf den zweitgrößten Saal – eine „Silbermedaille“ – zu haben, sei falsch. Die organschaftlichen Rechte garantierten „keine Erfolgsprämien“, sondern sicherten nur die Mitwirkungsmöglichkeiten.

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Die AfD muß demzufolge den ehemaligen Saal der FDP nutzen. Ihre Juristen hatten geltend gemacht, die unzureichende Größe des Sitzungssaals schränke die Arbeitsfähigkeit massiv ein. AfD-Geschäftsführer Bernd Baumann hatte im Vorjahr berechnet, daß seinen Kollegen nur 1,7 Quadratmeter pro Abgeordnetem zur Verfügung stünden, während SPD-Abgeordnete über knapp vier Quadratmeter verfügten.

Dem Ältestenrat des Bundestages, der den Streit zuvor mehrheitlich gegen die AfD entschieden hatte, attestierten die Verfassungsrichter ein angemessenes Vorgehen: „Im konkreten Fall durfte der Ältestenrat davon ausgehen, daß der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist.“

Der Otto-Wels-Saal ist nach dem früheren SPD-Vorsitzenden benannt, der 1933 mit den Worten „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ das Nein der Sozialdemokraten zum NS-Ermächtigungsgesetz begründete. (rk)

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