Brüssel. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat die Politik der EU die permanente und organisierte Massenzuwanderung institutionalisiert. Unter dem Stichwort „Resettlement“ hat Brüssel zahlreiche formelle Um- und Ansiedlungsprogramme etabliert und als dauerhaftes Steuerungsinstrument verankert. Diese Programme arbeiten mit festen Kontingenten, mehrjährigen Finanzrahmen und großzügigen Auswahlkriterien. Sie verändern die Bevölkerungsstrukturen in Europa nachhaltig.
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Der rechtliche Rahmen dafür ist das „Union Resettlement and Humanitarian Admission Framework“ (URF). Es zielt darauf ab, Migration in planbaren Einzelschritten zu organisieren. In regelmäßigen Plänen legt Brüssel Gesamtzahlen, nationale Beiträge und Herkunftsregionen fest. Migration wird damit zu einem feststehenden Verwaltungsakt, unabhängig von akuten Krisen. Die Mitgliedstaaten behalten zwar formal ihre Hoheit, agieren aber in einem vorgegebenen europäischen Korsett. Deutschland meldete der EU-Kommission für 2024 und 2025 beispielsweise die Bereitstellung von 13.100 Plätzen.
Kritisch ist der gesamte Mechanismus nicht zuletzt deshalb, weil er sich als Nebenschauplatz neben dem klassischen Asyl-Prozdere etabliert hat. Die Auswahl der Zuwanderungskandidaten erfolgt bereits im Ausland nach politisch festgelegten Kriterien. Nationale Parlamente haben auf kaum Einfluß. Grundlage sind oft Listen des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR), das in Erstaufnahmeländern wie Jordanien oder Kenia bestimmte Personengruppen für eine Umsiedlung vorsortiert. Für die aufnehmenden Staaten bedeutet dies eine Abkehr vom individuellen Asylprinzip hin zur Übernahme vorselektierter Kontingente, etwa von Syrern oder Sudanesen. Die Nationalstaaten werden zu Vollstreckern international abgestimmter Migrationsmodelle degradiert.
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Finanziert wird dieses System maßgeblich durch den EU-Fonds AMIF (Asylum, Migration and Integration Fund). Für den Zeitraum 2021–2027 stehen rund 9,9 Milliarden Euro bereit. Deutschland erhält davon etwa 1,5 Milliarden für Projektförderung und 500 Millionen für Sondermaßnahmen. Diese Gelder fließen ausdrücklich auch in Resettlement-Programme, etwa für Menschen aus Syrien oder dem Irak. Migration wird so in ein finanziell attraktives Steuerungssystem eingebettet, das die Politik in den Mitgliedsländern bevormundet und ihnen strukturelle Vorgaben macht. Die budgetären Weichen werden auf EU-Ebene gestellt, die sozialen und demografischen Folgen trägt jedoch die nationale Ebene.
Deutschland betreibt sein eigenes Resettlement über Programme nach dem Aufenthaltsgesetz, etwa das zeitweilige Bundesaufnahmeprogramm (BAP), das wegen der massenhaften Aufnahme von Afghanen in die Kritik geraten ist. Auch solche zeitlich begrenzten Initiativen können erhebliche Langzeitfolgen auslösen, etwa durch dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und die bleibende Integration der Zugewanderten in die heimischen Sozialsysteme. Eine grundsätzliche parlamentarische Debatte über Umfang und Ziele dieser Programme findet nicht statt.
Alles in allem hat sich in der europäischen Zuwanderungspolitik ein stillschweigender Paradigmenwechsel vollzogen. Migration gilt nicht länger als Ausnahme, sondern als regulierter Normalfall staatlicher und supranationaler Planung. Quoten, Budgets und internationale Koordination ersetzen nationale Einzelfallentscheidungen. „Resettlement“ ist längst ein fixer Faktor in der Migrationslenkung mit tiefgreifenden und demokratisch kaum mehr revidierbaren Folgen geworden. (mü)
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