Berlin. Die Bundesregierung, die sich weltweit inzwischen zu einem der unangenehmsten Zensurregime entwickelt hat, bekommt deshalb jetzt nicht nur aus den USA, sondern auch von den Vereinten Nationen Druck. Irene Khan, frühere Generalsekretärin von Amnesty International und derzeit UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, untersucht in diesen Tagen in Deutschland den Zustand dieses Grundrechts. Ihre Bewertung, die die Freiheit der Medien, Äußerungen im Internet sowie die Versammlungsfreiheit umfaßt, will sie in den nächsten Tagen in Berlin vorstellen.
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Gründe für den Besuch der UN-Berichterstatterin gibt es inzwischen in Hülle und Fülle. Erst kürzlich scheiterte ein AfD-Gesetzentwurf, der den besonderen Beleidigungsschutz für Politiker – ein reines Privileg für die politische Kaste – abschaffen wollte. Zudem häufen sich schon seit längerer Zeit Meldungen über Strafanzeigen von Politikern gegen unliebsame Kritiker. Minister der früheren „Ampel“-Koalition erstatteten seit Beginn ihrer Amtszeit rund 1500 Strafanzeigen, an der Spitze Robert Habeck (805) und Ex-Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (513). Der Regierungswechsel änderte daran nicht das geringste: auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte mittlerweile Hunderte Fälle an. Nicht alle gehen auf Merz selbst zurück; viele der Anzeigen wurden von Denunziantenplattformen wie „Hessen gegen Hetze“ auf den Weg gebracht. Die damit verbundene Praxis, daß die Beschuldigten in aller Regel erst einmal schwerbewaffneten Besuch von der Staatsmacht bekommen und mit der Beschlagnahme ihres Computers, ihres Handys und anderer Arbeitsutensilien rechnen müssen, sorgte bereits für harsche Kritik aus den USA.
Im Kern geht es um Paragraf 188 StGB. Er stellt die Beleidigung einer „im politischen Leben des Volkes stehenden Person“ härter unter Strafe, wenn sie deren öffentliches Wirken „erheblich erschwert“. Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) hält den Paragrafen für „bitter nötig“. Es gehe um „Demokratieschutz“, nicht um Personenschutz, und sie möchte den Schutz zusätzlich noch auf Journalisten ausweiten, die sich auf breiter Front als willige Lautsprecher der Politik mißbrauchen lassen.
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Kritiker sehen ein „Sonderrecht für die Mächtigen“. Die AfD berief sich in ihrem abgelehnten Antrag auf Ex-Justizminister Heiko Maas (SPD), der sagte: „Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung“ stamme aus einer „längst vergangenen Epoche“ und passe „nicht mehr in unser Strafrecht“. Doch auch die Unionsfraktion lehnte die Abschaffung dieses Politikerprivilegs geschlossen ab.
Die UN-Sonderberichterstatterin wird genau das ausleuchten. Ihr Menschenrechtsausschuß strebt eine Entkriminalisierung von Beleidigungen an und lehnt Haftstrafen für „falsche“ Meinungen grundsätzlich ab. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mutet Politikern eine erhöhte Toleranzschwelle zu. Diese Vorgaben stellen deutsche Richter vor Probleme. Vera von Pentz, Richterin am Bundesgerichtshof, brachte es auf einem Forum auf den Punkt: „Wenn wir als deutsche Richter dastehen und den EGMR berücksichtigen müssen“, werde es schwierig.
Das Bundesverfassungsgericht steht bei alledem zwischen den Fronten. Einerseits billigte es den „Sonderehrenschutz“ und begründete dies mit einem angeblichen „staatspolitischen Interesse“. Andererseits verlangt es, wie im sogenannten Künast-Beschluß von 2021, von Politikern mehr Duldsamkeit bei scharfer Kritik. Die Gratwanderung zwischen dem Schutz der Demokratie und der ungehinderten Meinungsäußerung bleibt eine echte Herausforderung. Zu hoffen steht, daß die UN-Berichterstatterin die passenden Worte für die bundesdeutsche Praxis findet. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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Wenn falsche Worte / Meinungsdelikte härter als Gewaltdelikte bestraft werden, dann stellt sich die Frage nach dem (Justiz-) System und den politschen Vorgaben.
„Zu hoffen steht, daß die UN-Berichterstatterin die passenden Worte für die bundesdeutsche Praxis findet.“
Dem schließe ich, der ich als Schriftsteller ebenfalls schon Opfer von Zensur und Verfolgung wegen Worten wurde, voll und ganz an.
Weitere Äußerungen hierzu verkneife ich mir jedoch lieber…