Bundesdeutsche Demokratie: Verfassungsrechtler warnt vor „Einschüchterungsstaat“

6. Februar 2026
Bundesdeutsche Demokratie: Verfassungsrechtler warnt vor „Einschüchterungsstaat“
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht die bundesdeutsche Demokratie auf einem gefährlichen Weg. In einem Interview der „Berliner Zeitung“ beschreibt der Oldenburger Professor die Entwicklung hin zu einem System, das seine Bürger systematisch einschüchtert. Was in der Corona-„Pandemie“ begann, sei heute zum Dauerzustand geworden. Die politische Instrumentalisierung von Angst, die Ausgrenzung abweichender Meinungen und das Versagen demokratischer Kontrollen beherrschten weiterhin den Diskurs.

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Besondere Sorge bereiten Boehme-Neßler jüngste Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU). Dieser hatte eine Unterscheidung in „gute“ und „schlechte“ Medien nahegelegt und erklärt, die Pressefreiheit gelte nicht für jedes Medium. Noch bedenklicher ist für den Juristen Günthers Verwendung der Kategorien „Freunde“ und „Feinde“ der Demokratie. Dieses Freund-Feind-Denken sei historisch schwer belastet und stelle das Gegenteil demokratischer Grundsätze dar. Die Basis einer funktionierenden Demokratie sei die Anerkennung des politischen Gegners als gleichberechtigt.

Scharf kritisiert der Verfassungsrechtler auch die sogenannten Meldestellen. Diese gingen von der Annahme akzeptabler und nicht akzeptabler Meinungen aus, obwohl es sich nicht um strafbare Inhalte handle. Der im Koalitionsvertrag verankerte Kampf gegen „Haß und Hetze“ habe sich mittlerweile verselbständigt und beschneide die Meinungsfreiheit erheblich. „Haß“ und „Hetze“ seien politische Kampfbegriffe ohne klare Definition. Wenn der liberale Grundsatz, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, aufgeweicht werde, entstehe ein massiver Einschüchterungseffekt. Bürger übten dann vorauseilende Selbstzensur.

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Auch dem Bundesverfassungsgericht wirft Boehme-Neßler Versagen vor. Es hätte während der „Pandemie“ früh verfassungsrechtliche Grenzen ziehen müssen, statt sich weitgehend auf Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zu stützen. Eine offene wissenschaftliche Abwägung habe kaum stattgefunden.

Die Folgen der Corona-Politik seien noch lange nicht bewältigt. Boehme-Neßler berichtet von psychischen Belastungen bei Kindern und traumatisierenden Erfahrungen wie der Isolation positiver getesteter Achtjähriger. Während Länder wie Spanien Bußgelder inzwischen zurücknahmen, verfolge Deutschland alle Strafverfahren weiter. Besonders betroffen seien Ärzte, die Atteste für Maskenbefreiungen ausstellten. Angesichts des heutigen Wissens über die begrenzte Wirksamkeit der Masken sei dies unbarmherzig.

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Ein Amnestiegesetz wäre ein notwendiger Schritt, den die Politik jedoch scheue, weil es ein Eingeständnis von Fehlern wäre. Statt Selbstkritik herrsche ein autoritäres Freiheitsverständnis vor. Das Internet als Raum der Freiheit werde zunehmend als Bedrohung empfunden, was zu Projekten wie der EU-Chatkontrolle führe. Die Warnung des Professors ist eindringlich: es liegt an den Bürgern, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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