Berlin. Punktsieg für die AfD: das Berliner Verfassungsgericht hat den Ausschluß eines AfD-Mannes aus einer Sitzung des Abgeordnetenhauses für rechtswidrig erklärt. Die Richter stellten einstimmig fest, daß der Abgeordnete Harald Laatsch in seinen parlamentarischen Rechten verletzt wurde. Der Entscheidung lag ein Vorgang vom März 2025 zugrunde.
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In einer Debatte zur Unterstützung des inhaftierten Istanbuler Bürgermeisters hatte ein AfD-Abgeordneter von politischer Verfolgung in Deutschland gesprochen. Nach Zwischenrufen konterte ein Fraktionskollege mit dem Ausruf: „Ihr seid Heuchler!“ Die sitzungsleitende Vizepräsidentin Bahar Haghanipour (Grüne) erteilte daraufhin einen Ordnungsruf. Als Widerspruch aus den Reihen der AfD kam, folgte ein zweiter mit der Ankündigung, ein dritter Verstoß führe zum Sitzungsausschluß.
Laatsch äußerte sich dennoch erneut. Seine konkreten Worte sind nicht protokolliert. Er betonte später, sie seien nicht gegen die Vizepräsidentin gerichtet gewesen. Haghanipour verfügte trotzdem den Ausschluß. Als Laatsch seinen Platz nicht freiwillig verließ, forderte sie den Plenardienst zur Durchsetzung der Anordnung auf.
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Der Abgeordnete legte zunächst beim Parlamentspräsidium erfolglos Einspruch ein. Ende April 2025 beantragte er dann eine Entscheidung des Verfassungsgerichts. Seine Rechtsvertreter führten an, der Ausschluß wenige Minuten vor Sitzungsende sei unverhältnismäßig und willkürlich gewesen. Zwischenrufe stellten ein legitimes Element demokratischer Auseinandersetzung dar.
Das Gericht überprüfte Sitzungsprotokolle und Videoaufzeichnungen. In seiner Begründung hieß es, die Voraussetzungen für einen Sitzungsausschluß seien nicht erfüllt gewesen. Zwar habe sich Laatsch „gegenüber der Würde des Abgeordnetenhauses abträglich“ verhalten. Die parlamentarische Ordnung sei jedoch nicht in „grober Weise“ verletzt worden. Damit gab das Gericht der AfD-Klage statt und korrigierte die Entscheidung der Parlamentsspitze. (rk)
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