Schweinfurt. Das Corona-Unrecht feiert in Deutschland nach wie vor ungute Urständ. Vor dem Landgericht Schweinfurt muß sich derzeit ein Oberleutnant der Bundeswehr verantworten, weil er den Befehl zur Corona-Impfung mehrfach mißachtet hat. Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach ihn 2023 noch frei, doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Nun steht der 36jährige wegen fortgesetzter Befehlsverweigerung erneut vor dem Kadi.
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Die Anordnung zur „Herstellung eines vollständigen Impfschutzes“ erhielt der Offizier erstmals 2022 während eines Lehrgangs. Einem mündlichen und später einem schriftlichen Befehl leistete er nicht Folge. Sein unmittelbarer Vorgesetzter in der Kaserne Roth suchte das Gespräch „auf Augenhöhe“, doch der Soldat blieb bei seiner Position. „Am Ende zählt aber nur der Ungehorsam für uns“, kommentierte der Vorgesetzte die vergeblichen Versuche. Der Oberleutnant wurde vom Lehrgang entbunden und zu seiner Stammeinheit zurückversetzt – ohne sich impfen zu lassen.
Vor Gericht führt der Angeklagte nicht militärische, sondern medizinische und Gewissensgründe ins Feld. Er beruft sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes. Auch seine Verteidiger argumentieren, es handle sich bei der Impfung um eine medizinische, keine militärische Maßnahme. Der Oberleutnant selbst gibt an, er habe Eingriffe in sein Immunsystem befürchtet, betont aber, kein „Corona-Leugner“ zu sein.
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Seit 2023 ist der Offizier inzwischen vom Dienst suspendiert, erhält nur die Hälfte seiner Bezüge und darf weder Uniform tragen noch eine Kaserne betreten. Parallel dazu läuft ein Disziplinarverfahren, das seine Entfernung aus dem Dienst und die Rückforderung der Ausbildungskosten zur Folge haben könnte. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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