Zentrum für Politische Schönheit fälscht AfD-Briefe: Freispruch!

23. Januar 2026
Zentrum für Politische Schönheit fälscht AfD-Briefe: Freispruch!
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Ein handfester Justizskandal: das Amtsgericht Tiergarten hat den selbsternannten „Aktionskünstler“ Philipp Ruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Ruch, Leiter des umstrittenen „Zentrums für Politischе Schönheit“, hatte im November letzten Jahres zahlreiche AfD-Mitglieder mit einem gefälschten Brief von der Partei getäuscht. Die Schreiben erschienen im Namen der Bundesgeschäftsstelle und trugen auch gefälschte Unterschriften der Parteivorsitzenden Weidel und Chrupalla sowie des Ehrenvorsitzenden Gauland.

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Die Richter sahen zwar eine erfüllte Urkundenfälschung, werteten die Tat jedoch als von der Kunstfreiheit gedeckt. Diese sei durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt und wiege in diesem Fall schwerer. Auch Ruch selbst verteidigte sein Vorgehen als satirische Kunstaktion, die als solche erkennbar gewesen sei. In der Verhandlung betonte er die politische Dimension: es gehe darum, „ob wir die Kunstfreiheit schützen oder eine gesichert rechtsextreme Partei“.

Die Briefe suggerierten eine Parteikrise und „informierten“ die Empfänger über die Einrichtung einer angeblichen „Sichtungskommission“. Diese solle Beweismaterial für ein drohendes Parteiverbotsverfahren sammeln. Die Adressaten wurden aufgefordert, belastende E-Mails, Chats oder Videos über verfassungsfeindliche Umtriebe in den eigenen Reihen einzusenden. Als Dank versprach der Absender Vergünstigungen wie beitragsfreie Mitgliedschaft, Reisen oder Tankgutscheine.

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Für Ruch ist es nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz. Bereits im Januar 2024 verhängte dasselbe Gericht eine Geldstrafe von 4.000 Euro gegen ihn. Hintergrund war eine Aktion während des Bundestagswahlkampfes 2021, bei der er unter dem Deckmantel eines Flyerdienstes Werbeaufträge von AfD-Politikern annahm. Die bestellten Flugblätter lieferte er nicht aus, sondern vernichtete sie später öffentlich. Da Ruch damals Berufung einlegte, ist das Urteil immer noch nicht rechtskräftig.

Ruchs Zentrum macht immer wieder mit grenzwertigen Aktionen gegen „Rechts“ auf sich aufmerksam – so zuletzt im Juli, als seine Mitstreiter das ARD-„Sommerinterview“ mit Alice Weidel in Berlin massiv störten. (rk)

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