Berlin. Wieder Schikanen gegen die AfD: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner plant eine schärfere Regelung für die Bezahlung von Abgeordnetenmitarbeitern – in der Praxis wäre vor allem die AfD-Fraktion im Bundestag betroffen. Klöckner will eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Künftig soll die Gehälterzahlung aus öffentlichen Mitteln davon abhängen, ob der Mitarbeiter einen „Sicherheitscheck“ besteht. Wer nach einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ keinen Hausausweis oder IT-Zugang im Bundestag erhält, soll auch kein Geld mehr vom Parlament bekommen. Das ist natürlich abgekartetes Spiel – denn auch die „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ liegt in den Händen der Bundestagsverwaltung, die völlig willkürlich entscheiden kann.
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Auslöser des jüngsten Tauziehens ist ein internes Schreiben Klöckners, aus dem AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann jüngst zitierte. Darin heißt es: „Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.“ Klöckner sieht eine „Regelungslücke“ und will eine „rechtssichere Grundlage“ schaffen. Bisher können Mitarbeiter weiter bezahlt werden, auch wenn ihnen der Zutritt verwehrt bleibt.
Die bestehende Überprüfung stützt sich auf polizeiliche Datenbanken und das Bundeszentralregister. Der Verfassungsschutz ist in der derzeit geltenden Hausordnung nicht explizit genannt. In Entwürfen für ein geplantes Bundestagspolizeigesetz ist jedoch vorgesehen, daß die Parlamentspolizei Anfragen an Verfassungsschutzämter stellen kann.
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Bereits im September 2025 hatte der Bundestag bekanntgegeben, mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten Ausweise und IT-Zugänge zu verweigern. Man sah „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Davon betroffen waren hauptsächlich AfD-Mitarbeiter.
AfD-Geschäftsführer Baumann will das Gebaren der Bundestagspräsidentin nicht hinnehmen. Auf X schrieb er von einem „Abwürgen von Mitarbeitergehältern“ und einem „beispiellosen Angriff auf das freie Mandat“. Er sieht darin den Versuch eines „kalten Parteienverbots durch die Hintertür“. (tw)
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