Messer-Amoklauf in Ulm: Der Täter hätte gar nicht mehr da sein dürfen

20. Januar 2026
Messer-Amoklauf in Ulm: Der Täter hätte gar nicht mehr da sein dürfen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ulm. Wieder ein „Einzelfall“, der keiner ist: in Ulm griff am Mittwoch ein Mann in einem Media-Markt drei Angestellte mit einem Messer an. Einer der Verletzten schwebt in Lebensgefahr. Nach seiner Flucht aus dem Geschäft stellte die Polizei den Täter in der Nähe. Er griff auch die Beamten an, die ihn daraufhin mit einem Schuß schwer verletzten. Das Amtsgericht Ulm erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

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Der 29 Jahre alte Täter stammt aus Eritrea und kam vor neun Jahren nach Deutschland. Sein Lebenslauf seit der Einreise liest sich wie eine Chronik staatlichen Versagens. Das Justizministerium in Stuttgart gab bekannt, daß der Mann vier der vergangenen neun Jahre in der Bundesrepublik hinter Gittern verbrachte. Seine Vorstrafen reichen von vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung bis zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Geldstrafen wegen Drogenhandels und Sachbeschädigung kamen hinzu. Seine letzte Inhaftierung in Baden-Württemberg endete erst am 11. Dezember 2025.

Der Asylstatus wurde bereits im September 2023 widerrufen. Seit diesem Zeitpunkt war der Täter damit ausreisepflichtig, blieb aber – wie üblich – im Land: Eritrea weigert sich, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen, was Abschiebungen dorthin praktisch unmöglich macht.

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Damit wird der Fall zum üblichen „Einzelfall“. Die einzige offene Frage ist im Augenblick, ob der Mann vor Gericht gestellt oder – was ebenfalls der Normalfall ist – für schuldunfähig erklärt wird. Die Frage wird frühestens in einigen Monaten geklärt sein können. Keine offene Frage ist hingegen, daß auch dieses Verbrechen nicht geschehen wäre, wenn die rechtskräftige Ausreisepflicht auch vollzogen worden wäre. (rk)

Image by Michal Renčo from Pixabay

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