Wahlrechts-Entzug für „Volksverhetzer“: Rechtsexperten sind dagegen

16. Januar 2026
Wahlrechts-Entzug für „Volksverhetzer“: Rechtsexperten sind dagegen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Mit ihren Plänen, verurteilten „Volksverhetzern“ das passive Wahlrecht zu entziehen, hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) womöglich einen kräftigen Schuß ins Knie geleistet. Die US-Regierung unter Donald Trump wird das Ansinnen genüßlich als weiteren Belegt dafür verbuchen, wie unnachgiebig die deutschen Behörden gegen mißliebige Oppositionelle vorgehen.

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Aber auch im Inland gibt es Kritik. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich jetzt mit der Einschätzung zu Wort gemeldet, daß bei dem Vorhaben „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“ überwögen. Rechtsanwältin Gül Pinar vom Strafrechtsausschuss des DAV erklärte im „Spiegel“: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt“.

Diese Kritik wird von der Verfassungsrechtlerin Elisa Hoven geteilt. Sie sieht in dem Entwurf ein „falsches Signal in einer Demokratie“. Ein großes Problem sei der weite Ermessensspielraum bei der „Volksverhetzung“. „Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht.“

Die Befürworter führen andere Gründe ins Feld. Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) verteidigt Hubigs Pläne: der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. Auch das Bundesjustizministerium argumentiert mit dem „Schutz des Gemeinwesens“ – eine Gummi-Phrase, mit der sich alles und jedes begründen läßt. (rk)

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