Berlin. Die Bundesregierung schafft sich gerade ein weiteres Druckmittel gegen Medien und Tech-Firmen. Ein aktueller Gesetzentwurf soll künftig Hausdurchsuchungen in Redaktionsräumen und bei Internetkonzernen auch ohne richterliche Anordnung möglich machen. In gleicher Weise können Computer beschlagnahmt werden. Die schwarz-rote Koalition brachte den Entwurf am 27. Dezember ohne viel Aufhebens auf den Weg. Er dient der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht.
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Seit Oktober 2025 gilt bereits die sogenannte TTPW-Verordnung der Europäischen Union. Sie regelt das „Targeting“ und die Transparenz politischer Werbung im Netz. Die nationalen Regelungen sollen diese Vorgaben nun noch verschärfen. Als Rechtfertigung für den Wegfall des Richtervorbehalts dient die Formel von „Gefahr im Verzug“.
Offiziell soll das Gesetz für mehr Klarheit bei politischer Online-Werbung sorgen. In der Praxis befürchten Kritiker jedoch ein weiteres Zensurwerkzeug gegen unabhängige Medien und nicht regierungskonforme Parteien. Die äußerst unübersichtlich gehaltenen Vorschriften zielen darauf ab, unerwünschte politische Botschaften grundsätzlich zu unterbinden.
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Die im Gesetzentwurf angedrohten Konsequenzen sind massiv. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Große Plattformen wie Meta und Google haben bereits reagiert. Sie kündigten an, künftig überhaupt keine politische Werbung mehr zu schalten.
Der Entwurf stellt einen weiteren drastischen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Die Möglichkeit, Redaktionsräume ohne richterliche Prüfung zu durchsuchen, ist ein Frontalangriff auf jede journalistische Arbeit. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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