„Kampf gegen Haß“ als Deckmäntelchen: Kommt jetzt die IP-Adressenspeicherung?

30. Dezember 2025
„Kampf gegen Haß“ als Deckmäntelchen: Kommt jetzt die IP-Adressenspeicherung?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das Bundesjustizministerium will die flächendeckende IP-Adressen-Speicherung jetzt offenbar auf Biegen und Brechen durchdrücken. Ein Gesetzentwurf von Jusitzministerin Stefanie Hubig (SPD) will Provider verpflichten, Nutzerdaten künftig grundsätzlich drei Monate lang vorzuhalten. Die offizielle Begründung macht – wie üblich – die Verfolgung von Kinderpornographie geltend.

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In ihrer eigenen Kommunikation nennt Hubig jedoch ein anderes Ziel. Es gehe „vor allen Dingen“ um die Bekämpfung von „Haß und Hetze im Internet“, erklärte sie in der ARD. Täter blieben oft anonym und würden „einfach nicht gefaßt werden können“. Auch gegenüber der „Bild“-Zeitung bekräftigte sie, bei strafbarem Haß im Netz kämen Täter viel zu oft davon.

Ihr Gesetzentwurf bestätigt diese Zielsetzung. Dort heißt es: „Im Phänomenbereich Haßpostings gibt es Fälle, bei denen auch mehrere Monate alte IP-Adressen ermittlungsrelevant sein können.“ Damit wird die Maßnahme auch für die Verfolgung von Beleidigungsdelikten nach Paragraph 188 StGB einsetzbar, etwa bei der sogenannten Politikerbeleidigung.

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Kritiker sehen darin ein neues staatliches Gängelungsinstrument, das gezielt gegen Meinungsäußerungen im Netz gerichtet ist. Aber technisch versierte Täter können ihre IP-Adressen leicht mit Hilfe von VPN-Diensten verschleiern. Betroffen wären in erster Linie Bürger, die keine solchen Vorkehrungen treffen.

Staatsmedien wie die „Tagesschau“ übernehmen die offizielle Argumentation weitgehend unkritisch. Sie stellen die Bekämpfung der Kinderpornographie in den Vordergrund. Doch die Aussagen der Justizministerin legen den Schluß nahe, daß die geplante Vorratsdatenspeicherung wieder einmal in erster Linie der Verfolgung unliebsamer Äußerungen dient. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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