Brüssel. Schon seit geraumer Zeit arbeitet die EU an der digitalen Erfassung aller Lebensbereiche ihrer Bürger. Im Zentrum steht dabei die Einführung einer digitalen „Wallet“ (Geldbörse). In dieser App sollen sämtliche persönlichen Daten zentral gespeichert werden: neben Finanz- und Steuerinformationen auch das CO2-Konto, medizinische Daten, Bildungs- und Beschäftigungsnachweise, der Impfpaß, biometrische Merkmale wie Stimme und Fingerabdruck, die Unterschrift, Reisebewegungen und sogar genetische Informationen.
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Das Projekt ist nicht etwa nur eine weitere Brüsseler Gängelungsmaßnahme, sondern zentraler Baustein eines viel umfassenderen digitalen Gefängnisses, das Schritt für Schritt in den kommenden Jahren errichtet werden soll. Der erste Schritt dazu greift bereits ab 2026. Mit Beginn des neuen Jahres tritt der sogenannte Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Emissionen (CBAM) in Kraft. Er bedeutet für importierte Waren zusätzliche bürokratische Hürden und eine weitere auf dem CO2-Ablaßhandel basierende Einfuhrsteuer. Hersteller müssen für ihre Produkte dann einen digitalen Paß vorlegen, der den gesamten CO2-„Fußabdruck“ der Lieferkette lückenlos nachweist. Auf dieser Grundlage werden Abgaben berechnet. Für den Verbraucher führt dies unmittelbar zu steigenden Lebenshaltungskosten.
Die EU wird diesen Mechanismus in den nächsten Jahren gezielt auf immer mehr Güter des täglichen Bedarfs ausdehnen, wie jüngst etwa auf Autoteile, Kühlschränke und Waschmaschinen – alles Güter, die mittelbar oder unmittelbar mit einem hohen Energieverbrauch verbunden sind. Das langfristige Ziel geht jedoch sowohl über die reine Besteuerung von Unternehmen als auch über vermeintlich energie- und CO2-intensive Produkte hinaus. Wenn das System einmal voll umgesetzt ist, wird direkt beim Kaufvorgang eine Gutschrift vom persönlichen CO2-Konto des Käufers abgebucht. Natürlich trifft dies wieder in erster Linie einkommensschwache Haushalte.
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Die volle Kontrollwirkung entfaltet sich jedoch erst im Zusammenspiel mit zwei weiteren, parallel entwickelten Komponenten: der verpflichtenden digitalen Identität (ID) und dem digitalen Zentralbankgeld, dessen Vorbereitungsphase bereits angelaufen ist.
Derzeit kann ein Bürger mit ausreichend Geld auf seinem Konto im Prinzip alles kaufen. Die Bank prüft lediglich den Kontostand. Bis 2029 soll sich das grundlegend ändern. Ist das System einmal installiert, wird bei jeder Transaktion zusätzlich noch ein zweiter Kontostand überprüft: das persönliche CO2-Budget. Das System wird dann genau wissen, wieviel CO2-Verbrauch in jedem Einkaufswagen steckt, – und es wird die Möglichkeit haben, an der Kasse „Nein“ zu sagen.
Die wissenschaftliche Grundlage, auf der der ausufernde CO2-Ablaßhandel beruht, ist seit eh und je höchst umstritten. Zahlreiche seriöse Naturwissenschaftler beharren darauf, daß der CO2-Gehalt der Atmosphäre keinen oder nur einen minimalen Einfluß auf Klima und Durchschnittstemperatur hat. Sie verweisen darauf, daß die Erwärmung der letzten Jahrzehnte auf sauberere Luft und damit weniger Wolkenbildung zurückzuführen sei. Messungen aus dem 19. Jahrhundert zeigten zudem, daß der CO2-Gehalt damals zunächst genauso hoch wie heute war und trotz beginnender Industrialisierung sogar sank. Das CO2-Konto hat demzufolge mit „Klimaschutz“ rein gar nichts zu tun – sein Zweck ist kein anderer als Kontrolle und Überwachung der Bürger und aller ihrer Aktivitäten durch die globale Elite.
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Drei technische Komponenten bilden das Rückgrat dieses Kontrollsystems.
Die erste ist die digitale Scorecard in Form von Produktpässen, vergleichbar etwa dem Nutriscore bei Nahrungsmitteln und dem Energie- bzw. Energieffizienzausweis bei Gebäuden und mittlerweile einer Vielzahl technischer Geräte. Ein Kassenterminal kann den CO2-Abdruck einer Waschmaschine freilich nur dann erkennen, wenn dieser digital hinterlegt ist. Der digitale Produktpaß fungiert als eine Art digitale Geburtsurkunde für Waren. Er erscheint als QR-Code auf der Verpackung oder ist als winziger Chip im Produkt integriert. Beim Scannen werden alle Informationen zum Artikel angezeigt, inklusive der exakten Menge an CO2, die bei seiner Herstellung – mutmaßlich! – freigesetzt wurde. Für Batterien werden solche Pässe ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben. Als nächstes folgen 2028 Verpackungen und Kunststoffe.
Die zweite Komponente ist die digitale Identität in Form einer Wallet. Damit das System funktioniert, muß es wissen, wer ein Produkt kauft. Bis 2026 muß jedes EU-Land eine solche digitale Identitäts-Geldbörse anbieten. Bis 2027 sind Banken und große Online-Plattformen verpflichtet, diese zu akzeptieren. Nota bene: es handelt sich dabei nicht um einen simplen digitalen Führerschein, sondern um einen gigantischen Container sensibelster persönlicher Daten wie Alter, Adresse – und später die individuelle CO2-Zuteilung.
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Die dritte und entscheidende Komponente ist der digitale Euro, sozusagen als „Vollstrecker“. Viele glauben, bereits mit „digitalem Geld“ zu hantieren, wenn sie eine Kreditkarte benutzen. Doch dabei handelt es sich lediglich um digitale Schuldverschreibungen der Geldinstitute. Ein digitales Zentralbankgeld (CBDC) ist etwas völlig anderes. Es wird direkt von der Europäischen Zentralbank ausgegeben und ist explizit für „bedingte Zahlungen“ konzipiert. Dieses Geld erlaubt eine Überprüfung, ob der Nutzer bestimmte Regeln eingehalten hat, bevor eine von ihm getätigte Transaktion freigegeben wird. Die Zentralbanken haben diese Technologie, die sie „Three-Party Lock“ nennen, bereits erfolgreich getestet.
Dieser digitale Drehriegel benötigt zum Öffnen drei Schlüssel gleichzeitig: die verifizierte Identität aus der digitalen Geldbörse, den Vermögenswert durch den Produkt-QR-Code und die Berechtigung durch das übergeordnete System.
Ein Einkauf im Jahr 2029 könnte zum Beispiel folgendermaßen ablaufen: jemand möchte eine neue Waschmaschine kaufen. Das Terminal scannt den Produktpaß und ermittelt einen CO2-Wert von 142 Kilogramm. Die digitale Geldbörse des Käufers überprüft dessen monatliches CO2-Budget und stellt fest, daß das Limit überschritten ist. Die Folge: die Zahlung wird blockiert, oder ein Popup-Fenster bietet an, gegen einen Aufschlag von 50 Euro doch zu kaufen. Ein ähnlicher Mechanismus könnte bei der Buchung eines Fluges greifen. Das System erkennt beispielsweise, daß der Käufer in diesem Jahr bereits zwei Flüge unternommen hat, und sperrt den Standardtarif. Der Kunde muß auf einen teureren „High-Emitter“-Tarif ausweichen – oder auf seine Reise verzichten.
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Die offiziell verbreitete Lesart ist, daß der digitale Euro natürlich kein programmierbares Geld sein wird. Doch das ist Augenauswischerei. Technisch mag zutreffen, daß die Währungseinheit selbst kein Verfallsdatum hat. Doch das Kleingedruckte wird in der „Wallet“-Software hinterlegt. Das Ergebnis ist dasselbe: bei Nichteinhaltung der Regeln – zum Beispiel bei Überschreiten des individuellen CO2-Budgets – läßt sich das Geld nicht bewegen.
Die Einführung des Systems wird vermutlich nicht mit Verboten, sondern mit Belohnungen beginnen – so wie das bei einigen Pilotprojekten in den letzten Jahren der Fall war. Anreize wie fünf Prozent Rabatt für umweltfreundliche Produkte bei Nutzung der digitalen ID, günstigere Kredite für Elektroautos oder Gratis-Eintritte für Museen sollen die Akzeptanz steigern. Es wird als praktische App zum Sparen und zum Schutz des Planeten vermarktet. Sobald dann eine kritische Masse an Nutzern erreicht ist, genügt ein Software-Update, um von Belohnungen zu Bestrafungen überzugehen. Neue Gesetze sind dafür nicht erforderlich.
Unterdessen wird die vermeintliche Bargeld-Alternative systematisch immer unattraktiver gemacht. In Schweden finden bereits weniger als zehn Prozent aller Zahlungen bar statt. In Deutschland werden schon seit geraumer Zeit jedes Jahr ca. drei Prozent der Geldautomaten – das sind rund drei Prozent – abgebaut. Parallel dazu limitieren EU-Gesetze Barzahlungen bei Unternehmen auf 10.000 Euro, und jeder Verkauf über 3.000 Euro löst eine Identitätsprüfung aus. Da Barzahlungen so zunehmend als unbequem oder verdächtig gelten, werden die meisten freiwillig auf die digitale Bezahlung umsteigen – und dort wartet die Bezahlsperre.
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Der Zeitplan für den Aufbau dieser Maschinerie steht bereits fest: 2026 treten die CO2-Grenzsteuern in Kraft, was zu für jedermann spürbaren Preissteigerungen führen wird. 2027 wird die digitale ID zum Standard für Bankgeschäfte, und die ersten Produktpässe werden für Batterien Pflicht. 2028 wird die Liste der nachverfolgten Produkte erweitert. 2029 soll schließlich der digitale Euro eingeführt und das System vollständig aktiviert werden.
Das wären noch drei Jahre. Eine Zeit, in der viel passieren kann, was die Pläne der Eurokraten noch durchkreuzen könnte. Andererseits sind drei Jahre eine verdammt kurze Zeit – wenn nichts passiert. (mü)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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