Über 2,5 Milliarden Euro Außenstände: Jobcenter fordern Überzahlungen zurück

22. Dezember 2025
Über 2,5 Milliarden Euro Außenstände: Jobcenter fordern Überzahlungen zurück
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Den deutschen Sozialbehörden wird gelegentlich vorgeworfen, sie verteilten das Geld der Steuerzahler allzu großzügig. Das ist richtig – die Nutznießer sind aber überproportional häufig Ausländer.

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Außerdem haben sich inzwischen riesige Außenstände angehäuft – Leistungen im Bereich der Grundsicherung, die zu Unrecht ausbezahlt wurden. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage summieren sich offene Rückforderungen im SGB II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, mittlerweile auf mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Im Schnitt bezogen 2024 etwa 5,56 Millionen Menschen diese Leistungen, darunter 2,65 Millionen Ausländer, knapp die Hälfte – und das bei einem Ausländeranteil von offiziell 17 Prozent. Seit 2021 stieg die Gesamtzahl um rund 246.000 Personen.

Die Behörden sind mit Millionen von Einzelfällen konfrontiert. Zwischen 2021 und 2025 erließen die Jobcenter über 100 Millionen Bescheide. In mehr als 13 Millionen Fällen handelte es sich dabei um Erstattungsbescheide zur Rückforderung irrtümlich ausgezahlter Gelder. Im Bereich des Arbeitslosengeldes (SGB III) kamen rund 1,5 Millionen solcher Bescheide hinzu.

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Gegen viele dieser Forderungen wehren sich die Betroffenen erfolgreich. Im Bereich „Aufhebung und Erstattung“ des SGB II wurden 2025 knapp 30 Prozent der eingelegten Widersprüche ganz oder teilweise anerkannt. im SGB III lag die Erfolgsquote zeitweise bei über einem Drittel.

Bei einem Großteil der ausstehenden Summen handelt es sich inzwischen um Altforderungen. Millionen Forderungen bestehen seit über drei, teils sogar fünf Jahren.

Zur Durchsetzung setzen die Ämter vermehrt auf Zwangsmittel. 2024 waren im SGB II über 1,6 Millionen Leistungsbezieher von Aufrechnungen betroffen, bei durchschnittlich gut 40 Euro monatlichem Abzug. Aber bei weitem nicht alle Forderungen werden vollstreckt. Jährlich werden hunderttausende Fälle niedergeschlagen. 2022 führte die „Verjährungssachbearbeitung“ nach einem Bundessozialgerichts-Urteil sogar zu einem negativen Saldo. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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