Justiz mit zweierlei Maß: Keine Milde für Habeck-Blockierer

19. Dezember 2025
Justiz mit zweierlei Maß: Keine Milde für Habeck-Blockierer
Kultur & Gesellschaft
0
Foto: Symbolbild

Husum. Die deutsche Justiz kennt kein Vergessen – aber nur, wenn es gegen Meinungsabweichler und Regierungskritiker geht. Erst vor wenigen Wochen sorgte für Empörung, daß in Sachsen-Anhalt nach über drei Jahren Bürger reihenweise Gebührenbescheide für Platzverweise während der „Pandemie“-Inszenierung erhalten.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Aber das ist kein Einzelfall. Fast zwei Jahre nach den Vorfällen am Fähranleger Schlüttsiel erließ das Amtsgericht Husum jetzt Strafbefehle gegen sechs Personen. Sie hatten am 4. Januar 2024 den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an der Landung gehindert. Der „Grünen“-Politiker befand sich auf der Rückreise von den Nordsee-Halligen.

Landwirte blockierten damals den Zugang, um gegen geplante Subventionskürzungen zu protestieren. Aus Sicherheitsgründen legte die Fähre wieder ab und kehrte zur Hallig Hooge zurück. Habeck konnte erst in den Nachtstunden heimlich an Land gehen.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte für fünf Beschuldigte Geldstrafen wegen gemeinschaftlicher Nötigung. Die Strafe liegt zwischen 25 und 40 Tagessätzen zu je 80 bis 120 Euro. Gegen einen sechsten Mann, der eine Polizeikette durchbrochen haben soll, wurde eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Als Auflage muß er 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Gericht folgte allen Anträgen der Anklage. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert