„Lex AfD“ in Hessen: Eiertanz um die „Verfassungstreue“

18. Dezember 2025
„Lex AfD“ in Hessen: Eiertanz um die „Verfassungstreue“
National
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Foto: Symbolbild

Wiesbaden. Neue Schikane gegen die AfD: der hessische Landtag verabschiedete mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes – zu Lasten der AfD. Kern ist nämlich eine verpflichtende Überprüfung der „Verfassungstreue“ für Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten, die ab dem 1. Februar 2026 in einem dreistufigen Verfahren greifen soll. Offiziell geht es um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Faktisch wäre aber die AfD als einzige Fraktion von der Neuregelung betroffen und benachteiligt – die Altparteien und ihre Mitarbeiter sind schließlich lupenreine „Demokraten“. Die AfD argwöhnt denn auch einen frontalen Angriff auf die Opposition, eine „Lex AfD“.

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Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Frank Grobe, wurde deutlich. In einer Presseerklärung kritisiert er: „Der Gesetzentwurf der Einheitsfraktionen ermöglicht einen tiefen Zugriff auf persönliche Daten – Lebensläufe, Privatsphäre, Vergangenheit, sensible Informationen. Er ermöglicht das Einfordern von Erklärungen, Führungszeugnissen, Abfragen beim Verfassungsschutz ohne klare Kriterien, ohne präzise Grenzen, ohne Nutzen für die tatsächliche Sicherheit des Landtags.“ Mitarbeiter würden „plötzlich zu Sicherheitsrisiken erklärt werden, ohne daß sie etwas getan hätten.“

Die AfD fürchtet handfeste praktische Konsequenzen. Die neue Richtlinie würde es nämlich erlauben, die Finanzierung von betroffenen Mitarbeitern aus Landtagsmitteln zu streichen. Zusätzlich sollen die finanziellen Lasten dieser Streichung rückwirkend den Fraktionen auferlegt werden können. Und: das entscheidungsbefugte Gremium wären die Landtagspräsidentin und ihre Vizepräsidenten – ein Kreis, dem die AfD nicht angehört. „Ein Gremium, in dem die übrigen Fraktionen der AfD gegen alle Gepflogenheiten bis heute keinen Platz zugestehen!“, moniert Grobe.

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Die AfD-Fraktion brachte nun einen Änderungsantrag ein. Dieser fordert enge Kriterien und eine Einzelfallprüfung. Nur relevante Straftaten mit direktem Bezug zum Schutz von Würde, Ordnung und Funktionsfähigkeit des Parlaments sollen demnach sanktioniert werden können. Die AfD beruft sich auf die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Sachsen und Baden-Württemberg, die solche engen Grenzen für vergleichbare Regelungen forderten.

Doch das sind Rückzugsgefechte. Die neue Richtlinie ist mit der Mehrheitsentscheidung im Landtag rechtskräftig wirksam. Das ändert nichts am Vorwurf, der nun im Raum steht: es geht den Etablierten in Wirklichkeit nicht nicht um die Sicherheit, sondern um die Ausgrenzung und Bekämpfung einer mißliebigen Opposition. (rk)

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