Neues Polizeigesetz: Noch mehr Überwachungsbefugnisse

15. Dezember 2025
Neues Polizeigesetz: Noch mehr Überwachungsbefugnisse
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Heute in Berlin, morgen im übrigen Deutschland. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat jetzt eine umfassende Reform des Polizeigesetzes beschlossen. Die neuen Regeln erweitern die Befugnisse der Landespolizei erheblich. Zu den umstrittensten Neuerungen gehört die Ermächtigung zum heimlichen Betreten von Wohnungen.

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Nach dem neuen Paragrafen 26a des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) darf die Polizei Wohnungen „verdeckt betreten“ und Räume „heimlich durchsuchen“. Paragraf 26b erlaubt zudem Online-Durchsuchungen von Servern, Computern und Smartphones. Die Beamten dürfen ihre Bodycams nun auch in Privatwohnungen einschalten.

Auch die Überwachung im öffentlichen Raum wird massiv ausgedehnt. Die Polizei kann künftig Telefondaten aller Personen an einem bestimmten Ort erfassen. Der Einsatz von Gesichts- und Stimmerkennung sowie Künstlicher Intelligenz wird legalisiert, um Personen auf Überwachungsaufnahmen zu identifizieren. Auch die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Verdächtigen wird weiter ausgeweitet, auch wenn sie – in den meisten Fällen zumindest – richterlicher Genehmigung bedarf.

Die SPD-Innenpolitikerin Iris Spranger verteidigt die Reform. Sie spricht von einem „bedeutenden Plus für den Schutz der Berlinerinnen und Berliner“. Die Strafverfolgungsbehörden erhielten „bessere Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität“. Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab und warnen vor Grundrechtseingriffen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisierte, es werde tief in die Rechte Unbeteiligter eingegriffen.

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Hintergrund der Reform ist ein massiver Anstieg der Kriminalität in der Hauptstadt. 2024 registrierte die Berliner Polizei über 539.000 Straftaten, weit mehr als im Vorjahr. Gewaltdelikte und häusliche Gewalt nahmen zu. Mehr als die Hälfte aller Straftaten bleibt unaufgeklärt. Und über den Anteil der Migrantengewalt schweigt sich die Berliner Politik dezent aus.

Für die umstrittene Reform stimmte neben den Regierungsparteien CDU und SPD übrigens auch die Berliner AfD. (rk)

Pixabay/Gemeinfrei

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Ein Kommentar

  1. Mark sagt:

    Solche Gesetze werden nicht zur Bekämpfung der Kriminalität gemacht. Dazu hätten die bestehenden völlig gereicht, wenn – ja wenn man staatlicherseits auch gewillt gewesen wäre, sie richtig zu verwenden. Aber die Bekämpfung politisch-oppositioneller ist gewissen Herrschaften viel wichtiger. Und nur darum geht es!

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