Essen. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat das sogenannte Recherchenetzwerk „Correctiv“ zur unerwünschten ausländischen Organisation erklärt. „Damit stellt der russische Staat unsere journalistische Arbeit pauschal unter Strafandrohung – und zeigt gleichzeitig, daß unsere Arbeit wirkt“, suggerierte „Correctiv“ am Montag und behauptet, unabhängige Recherche solle dadurch in Rußland unmöglich gemacht werden.
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Mit diesem Schritt sei „Correctiv“ jede Tätigkeit in der Russischen Föderation gesetzlich untersagt. Russische Staatsbürger, die im In- oder Ausland mit „Correctiv“ Kontakt haben, könnten von russischen Behörden belangt werden. Hierunter fallen etwa die Teilnahme an Gesprächen, die Weitergabe von Informationen, die Mitwirkung an Recherchen und die Organisation gemeinsamer Projekte, das Weiterleiten eines Artikels, das Übersetzen eines Textes sowie das Kommentieren oder Liken von „Correctiv“-Inhalten in sozialen Netzwerken. Für letzteres freilich gibt es keinerlei Beweise.
„Correctiv“-Gründer und -Herausgeber David Schraven sieht in der Maßnahme einen „Angriff auf unabhängigen Journalismus“ und einen Versuch, kritische Berichterstattung einzuschüchtern. Recherchen seien durch die Einstufung erschwert, aber nicht unmöglich. Man werde die Sicherheitsmaßnahmen verstärken.
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„Correctiv“ wurde 2014 gegründet und steht seit Jahren in der Kritik. Die Organisation gilt als intransparent und linkslastig. Die behauptete Unabhängigkeit bezieht sich vor allem darauf, daß sie niemandem zur Rechenschaft verpflichtet ist und ihre Opfer deshalb recht einseitig mit ihren Recherchen überziehen kann. Spätestens seit den Enthüllungen über das angebliche Potsdamer „Geheimtreffen“, bei dem im November 2023 über die Remigration von in Deutschland lebenden Ausländern diskutiert wurde, ist der Ruf des Netzwerkes ramponiert. (rk)
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