Brüssel/Berlin. Selbst in Brüssel setzt sich jetzt die Einsicht durch, daß Deutschland unter außerordentlichem Zuwanderungsdruck steht. Berlin soll deshalb vorerst keine Asylbewerber aus Italien oder Griechenland aufnehmen müssen, obwohl auch diese beiden Länder stark belastet sind. Das geht aus dem ersten jährlichen Asyl- und Migrationsbericht der EU-Kommission hervor, der die Pflichten nach der neuen Asylreform definiert. Diese tritt im Juni 2026 in Kraft.
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Die Kommission attestiert Deutschland selbst die „Gefahr eines Migrationsdrucks“. Zudem seien Solidaritätsleistungen ausgesetzt, „wenn die Kommission in diesem Mitgliedstaat systemische Mängel in Bezug auf die neuen Zuständigkeitsregeln festgestellt hat“. Damit bleibt Deutschland von Umverteilungspflichten verschont.
Innenkommissar Magnus Brunner sagte der FAZ, es gehe darum, „ein Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung herzustellen“. Deutschland habe „schon vor dem Inkrafttreten des Pakts einen großen Teil dieser Solidarität getragen“ und werde „erheblich profitieren“.
Laut Bericht darf ein Land wie Deutschland künftig Fälle von Asylbewerbern, für die eigentlich andere Staaten zuständig wären, mit neuen Entlastungspflichten verrechnen. Das betrifft Italien, das seit Ende 2022 keine sogenannten Dublin-Fälle mehr übernimmt, und Griechenland, dem mangelhafte Unterbringung vorgeworfen wird.
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Insgesamt sieht die Kommission vier Länder akut unter Migrationsdruck – neben Italien und Griechenland auch Spanien und Zypern. Zwölf weitere Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Belgien, gelten als „gefährdet“. Sechs Staaten wie Polen können wegen anhaltend hoher Zuwanderung von Solidaritätsauflagen befreit werden.
Der geplante „Solidaritätspool“ soll jährlich rund 30.000 Migranten und 600 Millionen Euro umfassen. Über die genaue Verteilung müssen sich die Mitgliedstaaten noch verständigen. (mü)
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